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MELDUNG/206: Neue BVMed-Infokarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 15. März 2018

Neue BVMed-Infokarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln


Berlin | Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat eine neue Informationskarte zur Erstattung von Pflegehilfsmitteln veröffentlicht. Die Infokarte klärt auf, welche Pflegehilfsmittel es gibt, wann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wer für die Erstattung der Kosten aufkommt und wann Zuzahlungen zu leisten sind. Die Infokarte kann unter
www.bvmed.de/pflegehilfsmittel
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/infokarten/infokarte-erstattung-pflegehilfsmittel)
heruntergeladen werden.

Der GKV-Spitzenverband schreibt bis Ende des Jahres im Zuge der derzeitigen Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses auch die für die Pflegehilfsmittel relevanten Produktgruppen fort. Dabei handelt es sich um Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, zur Körperpflege / Hygiene, zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität, zur Linderung von Beschwerden sowie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn sie zur Erleichterung der Pflege dienen, zur Linderung der Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Der Antrag für die Kostenübernahme eines Pflegehilfsmittels kann ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, beispielsweise saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, werden von den Pflegekassen monatlich bis zu einem Betrag von 40 Euro bezahlt. Sie sind zuzahlungsfrei. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten werden in voller Höhe erstattet. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises des technischen Hilfsmittels, höchstens jedoch 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Auf Antrag bei der Pflegekasse ist eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Zuzahlung möglich.


Weitere Informationen unter
www.bvmed.de/pflegehilfsmittel
(https://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/infokarten/infokarte-erstattung-pflegehilfsmittel).


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Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband rund 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind u. a. die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 195.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren.

BVMed-Pressemeldung 20/18
https://www.bvmed.de/neue-bvmed-infokarte-zur-erstattung-von-pflegehilfsmitteln

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Quelle:
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Pressemeldung Nr. 20/18 vom 15. März 2018
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2018

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