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RECHT/004: Erste Hilfe im Straßenverkehr - "Kfz-Verbandkästen nach alter Norm sind weiter gesetzeskonform" (BVMed)


BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V. - 27. Januar 2015

Erste Hilfe im Straßenverkehr

"Kfz-Verbandkästen nach alter Norm sind weiter gesetzeskonform"



Berlin | Auch Kfz-Verbandkästen nach alter Norm aus dem Jahr 1998 sind nach wie vor gesetzeskonform und dürfen weiter verkauft und verwendet werden. Wichtig ist, dass die Inhaltsteile des Kfz-Verbandkastens vollständig und nicht abgelaufen sind. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vor dem Hintergrund falscher Darstellungen hin.

Zum 1. Januar 2014 hatte das Deutsche Institut für Normung (DIN) eine Neufassung der Norm DIN 13164 über Erste-Hilfe-Material veröffentlicht.

Die Mitführungspflichten werden in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Zum 1. Mai 2014 trat eine Änderung der StVZO in Kraft, die die Neufassung der Norm berücksichtigt. In § 35h StVZO heißt es jetzt:

"In (...) Kraftfahrzeugen (...) ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht."

Anderslautende Informationen hatten in jüngster Zeit für Unsicherheit gesorgt. Deshalb stellt der BVMed klar: Beide Fassungen, DIN 13164 alt und neu, sind nach dem Gesetz gültig und können gekauft werden. Wichtig ist, dass die Inhaltsteile komplett und nicht abgelaufen sind.


Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/verbandkasten
(http://www.bvmed.de/de/technologien/erste-hilfe/verbandkasten).

BVMed-Pressemeldung 07/15
http://www.bvmed.de/kfz-verbandkaesten-nach-alter-norm-sind-weiter-gesetzeskonform


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Quelle:
BVMed-Pressemeldung Nr. 07/15 vom 27. Januar 2015
V.i.S.d.P.: Manfred Beeres M.A.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2015


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