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AUSLAND/8312: Aus aller Welt - 07.11.2019 (SB)


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Bundesgericht in den USA verhindert Gewissensschutz für Mediziner

In den USA können Ärzte und Pflegekräfte ihre Beteiligung etwa an Schwangerschaftsabbrüchen nicht aus religiöser oder moralischer Überzeugungen heraus verweigern. Das hat das Bundesgericht in New York am Mittwoch entschieden. Ein vom Gesundheitsministerium geplanter sogenannter Gewissensschutz wäre ohne die Gerichtsentscheidung am 22. November in Kraft getreten. Dem Bundesgericht zufolge ist das Ministerium nicht befugt, eine so weitreichende Regelung zu erlassen. Das Gericht sah es zudem als nach Aktenlage faktisch nicht gegeben an, daß eine wachsende Zahl von Beschäftigten den Gewissensschutz fordern. Mehrere Bundesstaaten und Städte hatten gegen die Verordnung des Gesundheitsministeriums geklagt, weil sie die Patientenversorgung in Gefahr sahen, wenn medizinische Einrichtungen Behandlungen verweigern können.

7. November 2019


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