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GESUNDHEIT/8173: Medizin und Gesundheitswesen - 11.07.2019 (SB)


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Maserschutzgesetz kurz vor der Verabschiedung

Es ist soweit. Am 17. Juli soll das Masernschutzgesetz laut Deutschen Ärzteblatt vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Damit hält Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ungeachtet zuletzt geäußerter Kritik an einer verpflichtenden Masernimpfung für Gesundheitsberufe, Personal in Schulen und Kindertageseinrichtungen fest. Der Entwurf sieht vor, daß eine Impfpflicht für alle Personen besteht, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind und dort mit Patienten Kontakt haben. Dazu gehört insbesondere das medizinische Personal. Außerdem soll die Regelung für andere dort tätige Personen wie zum Beispiel Küchen- oder Reinigungspersonal sowie ehrenamtlich Tätige oder Praktikanten gelten. Zu den medizinischen Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arzt- und Zahnarztpraxen und Geburtshäuser. Und schließlich soll die Impfpflicht für all jene gelten, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten betreut werden oder in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind.

11. Juli 2019


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