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KULTUR/8148: Sprache, Kunst und Medium - 23.08.2019 (SB)


VOM TAGE


Weg für ermäßigten Steuersatz auf E-Books ist frei

Wie bei auf Papier gedruckten Büchern, Zeitungen und Zeitschriften üblich, soll zukünftig auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat kürzlich das Bundeskabinett in Berlin verabschiedet. Seit Jahrzehnten gilt in Deutschland für E-Publikationen ein Steuersatz von 19 Prozent. Damit soll die umstrittene Ungleichbehandlung ausgeräumt werden.

"Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind steuerlich gleich zu behandeln - unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen", begründete Kulturstaatsministerin Monika Grütters den seit langem geforderten Schritt.

Die Verbraucher können also gespannt sein, ob digitale Printprodukte künftig preiswerter angeboten werden.

23. August 2019


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