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SONSTIGES/8307: Tragisches und Kurioses - 12.12.2019 (SB)


VOM TAGE


Düsseldorfer "Macheten-Mann" zu Geldstrafe verurteilt

Weil er im Düsseldorfer Hofgarten das Zelt eines Obdachlosen abgebrochen und mit einer Machete zerschnitten hatte, muß ein Rentner 800 Euro Strafe zahlen.

Wie der Kölner Express berichtete, hatte eine Richterin des Amtsgerichts den 75 Jahre alten Mann wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung verurteilt. Dieser konnte nicht glaubhaft machen, daß er das Zelt erst nach mehrtägiger Beobachtung für unbewohnt und herrenlos gehalten hatte, bevor er zur Tat geschritten sei.

Zwar ist das Zelten in der öffentlichen Anlage nicht erlaubt, aber das rechtfertigt doch nicht den Abriß der bescheidenen Unterkunft. Ein anderer Rentner, der bezeugte, daß das Zelt von einem Obdachlosen bewohnt war, hatte den unheimlichen Übergriff fotografiert.

Der Angeklagte war bereits vor Monaten unangenehm aufgefallen, weil er mit einer Machete Unterholz, Büsche und Bäume bearbeitet hatte, um mögliche Verstecke, in die sich angeblich Homosexelle zurückgezogen hätten, zu zerstören. Diesen Aktivitäten verdankte er auch seinen Spitznamen als Macheten-Mann.

12. Dezember 2019


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