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MELDUNG/193: Gesetzgeber modernisiert Aufgaben des DWD (Deutscher Wetterdienst)


Deutscher Wetterdienst - Pressemitteilung vom 25.07.2017

Gesetzgeber modernisiert Aufgaben des DWD
Geändertes Gesetz über den Deutschen Wetterdienst in Kraft getreten


Offenbach, 25. Juli 2017 - Der Deutsche Wetterdienst (DWD) wird sich künftig mit ausdrücklichem gesetzlichem Auftrag um die meteorologische Sicherung aller wichtigen Infrastrukturen in Deutschland kümmern und den Klimawandel und seine Folgen erforschen. Außerdem wird der DWD seine Wetter- und Klimainformationen weitgehend entgeltfrei zur Verfügung stellen. Das hatte der Deutsche Bundestag am 22. Juni 2017 mit der Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) beschlossen. Das Gesetz ist am 25. Juli 2017 in Kraft getreten. "Die Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland werden immer stärker vom Wetter und den Folgen des Klimawandels beeinflusst. Damit wächst die Bedeutung des nationalen Wetterdienstes für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes", erklärt Prof. Dr. Gerhard Adrian, Präsident des DWD, zum neuen DWD-Gesetz. Der Bundestag habe deshalb die Aufgabenbeschreibung des Deutschen Wetterdienstes modernisiert und so seine Verantwortung für die Daseinsvorsorge in Deutschland gestärkt.

Das Parlament hat den nationalen Wetterdienst jetzt auch ausdrücklich beauftragt, Infrastrukturen wie die Energieversorgung und die Kommunikationssysteme in Deutschland meteorologisch abzusichern. Bisher nannte das Gesetz hier nur Verkehrsträger wie den Luftverkehr oder die Schifffahrt. Ebenfalls aufgeführt wird jetzt auch die Aufgabe des DWD für den Bereich Klimatologie. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Abschätzung der Auswirkungen des Klimawandels auf Deutschland und die Beratung von Politik, Verwaltung und Wirtschaft bei der Anpassung an die Folgen der Klimaveränderung. Schließlich gibt das Gesetz jetzt vor, dass der DWD nicht nur vor Wettererscheinungen warnen soll, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können. Amtlich gewarnt werden soll nun auch, wenn Wetter- und Witterungsereignisse ein hohes Schadenspotential haben können.


Mit innovativen Geschäftsideen von freien Wetterdaten profitieren

Das geänderte DWD-Gesetz regelt zugleich die Abgabe von Daten und Dienstleistungen des Deutschen Wetterdienstes neu. So kann der DWD nun außer dem Bund und den Ländern auch Gemeinden und Gemeindeverbänden seine Dienstleistungen für die Bereiche Katastrophen-, Bevölkerungs- und Umweltschutz entgeltfrei anbieten. Adrian: "Das dürfte für viele Kommunen ein Anreiz sein, sich zum Beispiel gemeinsam mit der fachlichen Unterstützung des DWD besser auf den Klimawandel vorzubereiten."

Ein Durchbruch ist, dass der nationale Wetterdienst jetzt seine Deutschland betreffenden Geodaten und Geodatendienste kostenfrei zur Verfügung stellen wird - auf Grundlage des Geodatenzugangsgesetzes. Das gilt dann zum Beispiel für Daten des Messnetzes des DWD, Wetterradarbilder, Wettervorhersagen oder auch Klimazeitreihen. Die bisherige Preisliste wird entsprechend angepasst. Der DWD-Präsident: "Wir hoffen sehr, dass dieser Datenschatz von der Wirtschaft gehoben wird. Jetzt sind innovative Geschäftsideen gefragt, die aus den Wetter- und Klimainformationen des DWD neue und wirtschaftlich erfolgreiche Angebote entwickeln."


Wachsender volkswirtschaftlicher Ertrag durch entgeltfreie Geodaten

Um den volkswirtschaftlichen Ertrag seiner mit Steuergeldern erstellten Geodaten weiter zu erhöhen, werde der DWD, gemeinsam mit seinen Nutzern, die erforderlichen technischen Instrumente zur Bereitstellung der Daten kontinuierlich weiterentwickeln. Das Ziel sei, die entgeltfreien Angebote so aktuell wie möglich und über unterschiedliche, für eine effiziente Weiterverarbeitung geeignete Schnittstellen bereitzustellen. Zugleich werde der nationale Wetterdienst auf Grundlage des Geodatenzugangsgesetzes Darstellungsdienste wie die Internetseite und Warnwetter-App als ergänzende Informationsseiten für Nutzer anbieten. Über einen inzwischen aufgebauten Geodaten-Server stehen die Wetter- und Klimadaten des DWD für alle Interessierten zum Download bereit. Der Server ist ab sofort über die Internetadresse www.dwd.de/opendata erreichbar.

© DWD 2017

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25.07.2017
Pressestelle des Deutschen Wetterdienstes,
Zentrale: Frankfurter Straße 135, 63067 Offenbach
Telefon: 049 (0)69 / 80 62 - 0, Fax: 049 (0)69 / 80 62 - 4484
E-Mail: info@dwd.de
Internet: www.dwd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2017

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