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AGRAR/167: Verbindliche Haltungsvorgaben für Puten statt Augenwischerei durch Geflügelwirtschaft


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. April 2013

Verbindliche Haltungsvorgaben für Puten statt Augenwischerei durch Geflügelwirtschaft



Zum heute vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft veröffentlichten Eckpunkte-Papier zur Putenhaltung erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Freiwillige Branchenabsprachen bringen uns keinen Schritt weiter. Wir brauchen endlich rechtsverbindliche Vorgaben für die Putenhaltung, wie es sie für die meisten anderen Tierarten schon gibt. Zudem ändert die veröffentlichte Vereinbarung am wichtigsten Punkt in Sachen Tierschutz gar nichts: Nach wie vor sind viel zu viele Tieren pro Quadratmeter erlaubt. Wie und vor allem mit welchen Konsequenzen die neuen Untersuchungen am Schlachthof durchgeführt werden sollen, ist völlig unklar.

Obwohl der Zentralverband der Geflügelwirtschaft einen "Durchbruch für mehr Tierwohl" ankündigt, ändert sich an den Besatzdichten überhaupt nichts. Nach wie vor sind bei Hennen 52 kg, bei Hähnen bis zu 58 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter erlaubt, also bis zu vier Tiere mit über zehn kg Gewicht. Auslauf und Frischluft sind auch nicht Bestandteil der Vereinbarung. Die Formulierung zur Einstreu ist außerdem viel zu unkonkret um wirklich sicherzustellen, dass den Puten trockene, lockere Einstreu zur Verfügung steht. Die Anzahl der Tränken wird teilweise sogar verringert.

Das von der Geflügelindustrie gepriesene Gesundheitsprogramm, das Tierwohlindikatoren am Schlachthof untersuchen soll, ist noch nicht einmal ausgearbeitet. Bisher ist also völlig unklar, mit welchen Konsequenzen Putenhalter rechnen müssen, deren Tiere am Schlachthof mit Brustblasen oder Fußballenläsionen auffallen.

Von einem Durchbruch für mehr Tierwohl kann nicht die Rede sein. Das kann nur eine rechtliche Regelung erreichen, die verbindlich für alle Betriebe gilt. Wieder einmal versteckt sich Landwirtschaftsministerin Aigner hinter freiwilligen Regelungen, statt selbst Missstände zu beheben. Wir setzen uns ein für einen eigenen Absatz für Puten in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. April 2013, Nr. 0280/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. April 2013