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ARBEIT/1173: Längst überfällig - Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Mai 2019

Längst überfällig: Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche


Anlässlich der Einigung im Koalitionsausschuss über die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Es hat wahrlich lange gedauert. Endlich reagiert die Bundesregierung auf die katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Paketbranche. Nach monatelangem Hin und Her hat sich der Koalitionsausschuss nun endlich geeinigt. Die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche kommt. Das ist gut für die mehr als 200.000 Zustellerinnen und Zusteller der Branche. Aber diese Entscheidung hätte schon viel eher fallen können, wenn die zuständigen Minister nicht ständig im Streit darüber verstrickt gewesen wären.

Dennoch ist die Nachunternehmerhaftung erst mal nur ein erster Schritt hin zu besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen. Sie muss unbedingt mit flächendeckenden Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit flankiert werden. Gleichzeitig brauchen wir zudem dringend ein Verbandsklagerecht, damit die betroffenen Beschäftigten unterstützt werden, wenn sie ihren hart verdienten Lohn einklagen müssen. Wenn es, wie in der Paketbranche teilweise sehr schmutzig zugeht, dann dürfen wir die Beschäftigten nicht alleine lassen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Mai 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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