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ARBEIT/968: Behindertenpolitik - Inklusiven Arbeitsmarkt aufbauen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. September 2014

Behindertenpolitik: Inklusiven Arbeitsmarkt aufbauen



Zur heute von ver.di vorgestellten Studie "Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung" erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Die Studie macht deutlich: Um die Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderung steht es nicht gut. Und von der Bundesregierung fehlen jegliche Signale, dass sie es mit dem Ausbau eines inklusiven Arbeitsmarktes tatsächlich ernst meint.

Nur etwa die Hälfte arbeitet an einem behindertengerecht ausgestatteten Arbeitsplatz - obwohl die meisten einen Rechtsanspruch darauf haben. Die Studie zeigt auch, wie wichtig eine Schwerbehindertenvertretung ist. So steigt beispielsweise die Chance auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz signifikant, wenn es eine Schwerbehindertenvertretung im Betrieb gibt. Deshalb muss die Bundesregierung die Schwerbehindertenvertretungen stärken: Sie sollten an allen mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen beteiligt werden.

Leider lässt die Studie jene Menschen außer Acht, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Dabei steigt ihre Zahl seit Jahren kontinuierlich. Wer erst einmal in einer WfbM arbeitet, bleibt dort mit an Sicherheit grenzendender Wahrscheinlichkeit bis zur Verrentung stecken - und verdient trotz einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden durchschnittlich weniger als 200 Euro im Monat. Obwohl die Werkstätten den Auftrag haben, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, liegt die Vermittlungsquote unter einem Prozent.

Auch hier muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen verbessern: Der Wechsel von WfbM-Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kann deutlich stärker gefördert werden. Zu diesem Zweck sollte das Budget für Arbeit endlich bundesweit eingeführt werden: So könnte ein behinderter Mensch selbst entscheiden, wie das Geld, das sonst für seinen Werkstattaufenthalt gezahlt wird, eingesetzt werden soll, um ihm einen Platz im Arbeitsleben zu schaffen und zu sichern. Dies kann, wenn nötig, beispielsweise auch durch einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss als Minderleistungsausgleich geschehen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. September 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2014