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AUSSEN/1576: Solidarität mit den zivilgesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Kräften in Ägypten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2013

Solidarität mit den zivilgesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Kräften in Ägypten



Zum Verbot ausländischer Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen sowie zur Verurteilung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ägypten erklärt Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik:

Für die Entwicklung zu mehr Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Ägypten war gestern ein schwarzer Tag.

Nichtregierungsorganisationen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden unter abstrusen Anschuldigungen verboten beziehungsweise zu hohen Haftstrafen verurteilt. Davon ist auch die Konrad-Adenauer-Stiftung betroffen. Das Urteil ist ein Skandal und zeigt, wie weit Ägypten noch von demokratischen Verhältnissen entfernt ist und dass die gesellschaftlichen Beharrungskräfte nach wie vor sehr stark sind.

Am gleichen Tag wurden die beiden Polizisten freigelassen, die im Juni 2010 in Alexandria den Blogger Chaled Saeed auf offener Straße zu Tode geprügelt hatten.

Der Tod von Chaled Saeed hatte eine große Protestbewegung ausgelöst, die schließlich in die Revolution von Januar und Februar 2011 mündete. Auch dieses Urteil kann von der Protestbewegung und den demokratischen Kräften nur als Provokation verstanden werden. Die beiden Urteile zeigen, dass Ägypten noch ein langer und schwerer Weg zur Achtung von Menschen- und Bürgerrechten bevorsteht, auf dem es viel Unterstützung benötigt. Diese Unterstützung brauchen vor allem all diejenigen demokratischen Kräfte der Zivilgesellschaft, die sich diesen Urteilen sicher entgegenstellen werden und mit weiteren Repressionen zu rechnen haben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. Juni 2013, Nr. 0433/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013