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AUSSEN/2160: Weiterhin Repressionen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Juli 2019

Weiterhin Repressionen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei


Zu den Strafprozessen gegen Medienschaffende in der Türkei erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik:

Die Fortsetzung diverser Strafprozesse in der Türkei hat in dieser Woche einmal mehr gezeigt, wie sehr demokratische Grundsätze wie die Presse- und Meinungsfreiheit von der türkischen Justiz verfolgt und beschnitten werden. Der Weg zu Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung bleibt lang, Strafprozesse bleiben politische Schauprozesse.

Medienschaffende sind in der Türkei weiterhin starken Repressionen ausgesetzt. Unabhängiges Arbeiten, Recherchieren und Schreiben ist kaum möglich. Seit dem Putschversuch vor drei Jahren hat die Verfolgung noch spürbar zugenommen. Grundlose Inhaftierungen, monatelanges Warten auf eine Anklage und die Verschleppung der Strafprozesse sind an der Tagesordnung. Neben türkischen Journalistinnen und Journalisten sind auch deutsche Kolleginnen und Kollegen wie Mesale Tolu oder Deniz Yücel betroffen.

Wir bedauern es sehr, dass ein Gericht in Istanbul den Prozess von Deniz Yücel erneut vertagt hat. Auch der Strafprozess gegen Can Dündar wurde abermals aufgeschoben. Dieses Spiel auf Zeit bei haltlosen Anklagen belasten die Angeklagten und ihre Angehörigen immens.

Einen Hoffnungsschimmer liefert der Freispruch des Türkei-Experten von Reporter ohne Grenzen, Erol Önderoglu. Auch die Freilassung von Sebnem Korur Fincanci, dem Vorsitzenden der türkischen Menschenrechtsstiftung, und des Autors Ahmet Nesin sind zwar rechtstaatlich nur folgerichtig, aber dennoch erfreulich.

Wir verurteilen die anhaltenden Repressionen und Beschneidungen der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei. In allen Fällen, in denen Medienschaffende sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger vor Gericht stehen, nur weil sie ihrer Arbeit nachgegangen sind, bleibt der sofortige und bedingungslose Freispruch das einzig vertretbare Urteil.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juli 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2019

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