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AUSSEN/2248: Russlands Kriegsverbrechen konsequent ahnden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2020

Russlands Kriegsverbrechen konsequent ahnden


Zu den Berichten zu russischen Kriegsverbrechen in Syrien und Libyen erklären Omid Nouripour, Sprecher für Außenpolitik, und Manuel Sarrazin, Sprecher für Osteuropapolitik:

Amnesty International hat erneut dokumentiert, was bereits durch die Vereinten Nationen und viele andere Organisationen bestätigt wurde. Assad bombardiert mit seinem Verbündeten Russland zivile Einrichtungen in Syrien. Die Angriffe auf Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser haben in der Region Idlib zu unermesslichem Leid geführt. Allein seit Dezember sind laut Amnesty International 500 Menschen getötet und rund eine Million Menschen aus der Provinz vertrieben worden. Sie leben zum größten Teil noch immer unter schwierigsten Bedingungen in provisorischen Flüchtlingslagern entlang der türkische Grenze. Assad und Russland nutzen die Bombardierung von zivilen Einrichtungen als bewusstes Kriegsmittel, um die Zivilbevölkerung aus den nicht vom Regime kontrollierten Gebieten zu vertreiben. Dabei hat das Assad-Regime keine Hemmungen, geächtete Waffen wie Fassbomben und - wie bereits zuvor dokumentiert - auch Giftgas einzusetzen. Mit den Vorwürfen konfrontiert, hat Russland stets bestritten, an der Bombardierung von zivilen Einrichtungen beteiligt zu sein. Diese Lüge darf nicht länger ungestraft bleiben.

Dass auch im libyschen Bürgerkrieg russische Söldnertruppen der Wagner-Gruppe kämpfen, ist bekannt. Seit wenigen Tagen sind diese Aktivitäten jedoch auch offiziell durch einen Bericht eines Expertengremiums des UN-Sicherheitsrats dokumentiert. Der Bericht stellt fest, dass allein zwischen August 2018 und August 2019 über 24 Flüge von Russland nach Ost-Libyen durchgeführt wurden, bei denen zivile Flugzeuge verwendet wurden, die Firmen der Wagner-Gruppe entweder gehören oder sehr enge Verbindungen zu ihnen aufweisen. Der Bericht spricht von etwa 1.200 Söldnern, einschließlich mindestens 39 Scharfschützen. Die Vereinten Nationen haben bereits 2011 ein Waffenembargo gegen Libyen verhängt, das du rch die Abschlusserklärung der Berliner Libyenkonferenz Anfang 2020 bestätigt wurde. Auch Russland hat die Erklärung unterzeichnet.

Die Bundesregierung muss im EU-Rahmen die syrischen und russischen Angriffe in Idlib deutlich als völkerrechtswidrige Kriegsverbrechen verurteilen und Personen sowie Organisationen in Russland, die direkt oder indirekt an Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Syrien und Libyen beteiligt sind, mit Einreisesperren und dem Einfrieren von Vermögenswerten belegen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Mai 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2020

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