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EUROPA/1544: Griechische Banken - Keine Geschenke an Investoren zu Lasten der Steuerzahler


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Oktober 2015

Griechische Banken: Keine Geschenke an Investoren zu Lasten der Steuerzahler


Zur morgigen Vorstellung des Asset Quality Review und des Stresstests griechischer Banken durch die Europäische Zentralbank sowie zu dem am Sonntag durch das griechische Parlament zu verabschiedende Rekapitalisierungsgesetz erklärt Dr. Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Dass der von der EZB errechnete Kapitalbedarf ersten Berichten zufolge geringer ausfallen wird als erwartet, ist ein Zeichen der Hoffnung. Andererseits bleibt die Befürchtung, dass die Analysten zu optimistisch kalkuliert haben, um dadurch Verluste für Investoren zu begrenzen. Das Resultat wäre Insolvenzverschleppung und damit eine Fortführung der Zombiebankenpolitik, überschuldete Institute künstlich am Leben zu halten. Dabei ist die nachhaltige Sanierung des griechischen Bankensektors zentral für die wirtschaftliche Gesundung des Landes. Nur mit ausreichend Kapital sind die Institute in der Lage, die Kreditvergabe anzukurbeln und das Land auf dem steinigen Weg zur wirtschaftlichen Gesundung zu unterstützen.

Prinzipiell ist eine private Lösung für die Deckung der Kapitallücken zu bevorzugen. Die griechische Regierung und ihre internationalen Partner sollten den Sektor daher zu einer weitgehenden Aufnahme neuen Kapitals am Markt sowie Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital bewegen. Dadurch würden Fehlanreize vermieden, dass bei zukünftigen Schieflagen der Staat rettend zur Seite springt. Die Altaktionäre, die sich in die Banken 2013 und 2014 eingekauft haben, müssen für ihre Fehlinvestitionen geradestehen. Investoren vor Verlusten zu schonen, ist falsch verstandene Standortpolitik. Nur wenn die Bankbilanzen bereinigt werden, herrscht Klarheit über die Zukunft des Sektors. Das gilt auch für die umstrittene Frage der Immobilienkredite, die nicht mehr bedient werden. Die griechische Regierung hat allerdings Recht, massenhafte Zwangsräumungen vermeiden zu wollen, um die sozialen Probleme nicht noch zu verschärfen. Auch den Banken wäre kurzfristig nicht geholfen, leerstehende Immobilien zu Schleuderpreisen zu verkaufen. Daher muss eine langfristige Bewertung der Immobilien erfolgen, während Eigentumsrechte von säumigen Schuldnern auf die Banken übertragen werden.

Ärgerlich ist, dass erneut Steuergeld für die Banken aufgebracht werden soll. Wichtig ist, dass Gläubiger und Aktionäre vorab den maximal möglichen Teil der Lasten tragen. Das EU-Beihilferecht schreibt hier klare Mindeststandards vor, auf deren Einhaltung zu achten ist. Außerdem forderte die Eurogruppe in ihrem Statement vom 14.8.2015 auch die Beteiligung unbesicherter Gläubiger (außer Einlagen), wovon jedoch nicht mehr die Rede ist. Wenn der griechische Staat Anteile der Banken übernimmt, darf er nicht überhöhte Preise zahlen und damit andere Investoren subventionieren. Außerdem muss er für das investierte Geld angemessene Kontrollrechte erhalten, auch wenn das Management privat bleibt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. Oktober 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2015

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