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EUROPA/1831: Polen - Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz berechtigt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. November 2019

Polen: Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz berechtigt


Anlässlich des heutigen EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Disziplinarkammer am Obersten Gericht in Polen erklären Manuel Sarrazin, Sprecher für Osteuropapolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Europapolitik:

Auch wenn der EuGH auf eine klare Entscheidung verzichtet hat, ist das Urteil ein wichtiges, EU-weit reichendes Signal zur Stärkung der Unabhängigkeitserfordernis aller nationalen Gerichte in den Mitgliedsstaaten. Es bestätigt die Zweifel, die Disziplinarkammer sei kein unabhängiges und unparteiisches Gericht, und gibt dem Obersten Gericht das Recht, diese zu entmachten. Damit bremst der EuGH den Abbau der Rechtstaatlichkeit in Polen und stellt eine klare Warnung an die Adresse aller Regierungen aus, in denen die richterliche Unabhängigkeit durch politische Kontrolle gefährdet ist.

Der EuGH bekräftigt zudem einmal mehr, dass sich die Mitgliedstaaten auch bei der Organisation der Justiz, die in die nationale Zuständigkeit fällt, an EU-Recht zu halten haben. Er stärkt damit die Rechtstaatlichkeit als Grundpfeiler der Europäischen Union, die Rolle der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge und nicht zuletzt seine eigene Bedeutung innerhalb der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft.

Wir erwarten, dass die polnische Regierung dieses Urteil, wie bereits bestehende andere auch, schnellstmöglich umsetzt. Sie ist in der Verantwortung, sicherzustellen, dass die von ihr neu geschaffene Disziplinarkammer unabhängig und das System der Berufung von Richterinnen und Richtern mit Unionsrecht vereinbar sind. In seiner heutigen Regierungserklärung hat Premierminister Morawiecki das Urteil nicht kommentiert, aber betont, dass die neue Regierung die Rolle Polens in der EU stärken möchte. Eine Nichtumsetzung des Urteils würde jedoch die Marginalisierung Polens bedeuten. Gleichzeitig sollten wir uns aber keine Illusionen über die Entschlossenheit und Beharrlichkeit Jaroslaw Kaczynskis machen, der für die neue Legislaturperiode eine Vollendung seine r 2015 eingeleiteten Justizreform angekündigt hat.

Umso wichtiger wird es sein, dass die neue EU-Kommission und Frau von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin von zweideutigen Botschaften über einen "weichen Kurs" im Rechtstaatsverfahren Abstand nehmen und bei der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit keine Sonderkonditionen erteilen.

Wir brauchen endlich einen klaren Mechanismus, damit EU-Gelder nicht mehr an Demokratiezerstörer gehen. Diese sollen in Ländern, die die Grundrechte einschränken, nicht mehr von den Regierungen vergeben werden. Wenn in der EU echte Konsequenzen drohen, werden alle auch wieder die demokratischen Spielregeln achten.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. November 2019
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2019

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