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EUROPA/1838: EU-Datenschutztag - Digitaler Verbraucherschutz bedeutsamer Erfolgsfaktor der Digitalisierung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27. Januar 2020

EU-Datenschutztag: Digitaler Verbraucherschutz bedeutsamer Erfolgsfaktor der Digitalisierung


Zum morgigen Europäischen Datenschutztag erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz und Netzpolitik:

Die beschleunigte Digitalisierung und die damit einhergehenden Risiken für Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und IT-Sicherheit lassen uns kaum eine Verschnaufpause. Seit vielen Jahren erreichen uns beinahe täglich Meldungen über weitreichende Datenskandale. Sie machen die Notwendigkeit echter Maßnahmen für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger deutlich. Bis heute wird die Bundesregierung ihrer staatlichen Schutzverantwortung nicht gerecht.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung von 2018 hat einen Grundstein für europäische Freiheitsräume in der Digitalisierung gelegt. Doch sie kann nur der erfolgreiche Einstieg in die weitere Regulierung des digitalen Raums sein. Diese ist weiterhin dringend geboten. Zentrale politische Handlungsfelder liegen heute längst auf EU-Ebene. Beispielsweise beim Schutz der Online-Kommunikation durch eine E-Privacy-Verordnung brauchen wir endlich den Durchbruch. Ein dem Telekommunikationsgeheimnis des Grundgesetzes vergleichbarer Schutz fehlt auf EU-Ebene bis heute.

Die Bundesregierung muss die Chance der deutschen Ratspräsidentschaft nutzen, um Themen des digitalen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzes ganz oben auf die politische Agenda der EU zu setzen. Zu den drängenden Herausforderungen zählt auch eine rechtstaatliche wie grundrechtliche Bändigung von Forderungen der Sicherheitsbehörden. Eine solche kann nicht allein den Verfassungsgerichten und dem EuGH überlassen bleiben.

Statt auf eine zielgerichtete und rationale Sicherheitspolitik setzen die EU-Innenminister noch immer viel zu oft auf anlasslose Massenüberwachung à la Vorrats- und Fahrgastdatenspeicherung und die Zusammenlegung immer größerer Datensammlungen. Bis heute höchst fehleranfällige Technologien, wie die automatisierte biometrische Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen, gefährden die Grundrechte von 50 Millionen Bürgerinnen und Bürgern derzeit massiv. Hier wird sich die EU-Kommission verhalten und die Privatheit entschlossen verteidigen müssen.

Projekte wie Bundescloud, GaiaX und E-Evidence-Verordnung machen die globale Dimension von Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen deutlich. Einerseits gilt es, den Schutz eines freien, offenen und sicheren Internets zu befördern. Andererseits muss Europa seine Grundrechtsstandards auch beim Datenschutz in einem zunehmend härteren Wettbewerb vor Zugriffen etwa durch China oder die USA behaupten. Datenübermittlungen in diese Staaten etwa werden zukünftig noch genauer auf Wahrung der Grundrechte der EU-Bürgerinnen und Bürger abgeklopft werden müssen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 27. Januar 2020
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2020

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