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FINANZEN/1234: Dividendenbesteuerung - Keine neuen Möglichkeiten zur Steuergestaltung schaffen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. November 2012

Dividendenbesteuerung: Keine neuen Möglichkeiten zur Steuergestaltung schaffen



Zur heutigen Anhörung des Finanzausschusses zur Besteuerung von Streubesitzdividenden erklärt Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter:

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Besteuerung von Streubesitzdividenden führt zu drei Milliarden Euro Steuerausfällen allein in den nächsten beiden Jahren. Schwarz-Gelb will ein EuGH-Urteil umzusetzen, indem ausländische Unternehmen genau wie inländische von der Kapitalertragsteuer entlastet werden.

Dies schafft jedoch neue Anreize zur Steuergestaltung. Denn ausländische Unternehmen werden durch die Steuererleichterung den inländischen Unternehmen nicht gleich, sondern deutlich bessergestellt. Dies wurde in der heutigen Anhörung im Finanzausschuss deutlich. Die Steuerausfälle dürften deshalb höher ausfallen als bisher schon angenommen.

Schwarz-Gelb hat es versäumt, Alternativen zu entwickeln, die zu keiner oder zumindest geringer Belastung für die öffentlichen Haushalte geführt hätten und Steuergestaltung nicht Tür und Tor öffnen. Unser Vorschlag einer Veranlagungsoption für ausländische Gesellschaften in Deutschland sollte daher geprüft werden. In Deutschland würden die ausländischen Gesellschaften mit ihren Dividenden von Inländern dann zu Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer veranlagt. Damit würde in Deutschland die gleiche Steuerbelastung hergestellt, wie bei einer inländischen Gesellschaft und somit kein Anreiz zur Steuergestaltung gegeben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. November 2012, Nr. 1014/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2012