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FINANZEN/1421: Geldwäsche-Paradies Deutschland - Es geht nicht nur um Panama


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. April 2016

Geldwäsche-Paradies Deutschland: Es geht nicht nur um Panama


Zum Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums, wonach in Deutschland jährlich schätzungsweise über 100 Milliarden Euro gewaschen werden, erklärt Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:

Die jüngsten Schätzungen des Finanzministeriums zeigen in erschreckender Weise, dass es bei Geldwäsche nicht nur um Panama gehen kann. Auch in Deutschland wird sehr viel illegales Geld investiert. Bundesfinanzminister Schäuble reagiert bei diesem Thema seit Jahren nur auf internationalen Druck, statt mit Verve gegen das Geldwäsche-Problem in Deutschland vorzugehen.

Da schmutzige Gelder in Deutschland so leicht gewaschen und investiert werden können, unterstützt Deutschland indirekt die organisierte Kriminalität, Terrorfinanzierung, Korruption, Drogenhandel, Steuerhinterziehung und ausländische Potentaten, die ihre Länder ausplündern. In den Jahren 2010 und 2014 wurde Deutschland von der Financial Action Task Force (FATF) der OECD wegen unzureichender Geldwäscheprävention scharf gerügt. Erhebliche Teile des deutschen Geldwäschegesetzes wurden erst in Umsetzung der 3. EU-Geldwäscherichtlinie aufgenommen, deren Umsetzung die Kommission 2011 als unzureichend kritisierte. Entgegen den Behauptungen des Finanzministeriums erfüllt Deutschland bis heute nicht die FATF-Standards gegen Geldwäsche.

Und auch die besondere Anfälligkeit des Nichtfinanzbereichs ist seit Jahren bekannt und von uns mehrfach im Finanzausschuss thematisiert worden. Länderübergreifenden Sachverhalte erfordern zeit- und ressourcenaufwändige Koordination zwischen den Landesbehörden. Eine der BaFin entsprechende Bundesbehörde, die mit der Geldwäschebekämpfung im Nichtfinanzbereich betraut wäre, existiert nicht. Im Jahr 2012 bat der Bundesrat sogar darum, der Bund möge die Zuständigkeit der Länder für die Geldwäschebekämpfung im Nichtfinanzbereich zum Zwecke einer effektiven Aufsichtswahrnehmung übernehmen. Dem hat sich die Bundesregierung aber verweigert. Jetzt muss Bundesfinanzminister Schäuble das nachholen und zügig - gemeinsam mit den Bundesländern - einen gesetzlichen und organisatorischen Rahmen schaffen, der Geldwäsche zurückdrängt und für eine saubere Wirtschaft sorgt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. April 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2016

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