Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Oktober 2015
Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung - Gleichstellung jetzt
Zur Anhörung im Gesundheitsausschuss zum grünen Gesetzentwurf zur Gleichstellung von Paaren bei der Kostenübernahme zur künstlichen Befruchtung erklären Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss, und Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Es ist nicht mehr zeitgemäß und realitätsfern, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung auf verheiratete Paare zu beschränken.
Die heutige Anhörung im Gesundheitsausschuss zu unserem Vorschlag hat gezeigt, dass es dafür keinen sachlichen Grund gibt. Ein Trauschein ist unerheblich für die Frage, ob Kinder glücklich und behütet aufwachsen. Die Anhörung zeigte aber auch, dass im Bereich Reproduktionsmedizin noch zahlreiche gesetzliche Lücken bestehen.
Unser Gesetzentwurf schließt eine Gerechtigkeitslücke und trägt den vielfältigen Familienformen in Deutschland Rechnung.
Familienministerin Schwesig muss ihren Worten nun endlich Taten folgen lassen. Reine Ankündigungen helfen den betroffenen Paaren nichts. Die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und nicht verheirateten Paaren muss endlich beendet werden.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Oktober 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2015
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