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INNEN/2522: Gotteslästerungsparagraph - Reflexe funktionieren bei der CSU, das Hirn weniger


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. September 2012

Reflexe funktionieren bei der CSU - das Hirn weniger



Zur Forderung des stellvertretenden Vorsitzenden der Unions-Fraktion Singhammer (CSU), den Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB zu verschärfen erklärt Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik:

Auf die CSU ist Verlass: Wo immer ein Konflikt auftaucht, will sie jemanden bestrafen und dazu das Strafrecht verschärfen.

Im Zusammenhang mit dem unsäglichen Schmähvideo eine Verschärfung des Paragraphen 166 StGB zu fordern, ist nicht nur Unfug, sondern auch gefährlich. Denn wer die Störung des öffentlichen Friedens aus dem Tatbestand des Paragraphen 166 StGB herausstreichen will, der öffnet der Kriminalisierung von Kunst, Satire und jeglicher sonstigen Meinungsäußerung Tür und Tor. Wir wollen nicht die scharfzüngigen Religionskritiker, die in bester Tradition mit Künstlern wie Wilhelm Busch und Kurt Tucholsky stehen, unter Strafe stellen. Strafwürdig sind nur Angriffe gegen das friedliche Zusammenleben.

Ob der islamfeindliche Film "Die Unschuld der Muslime" Kunst oder Meinungsäußerung ist, wird streitig bleiben. Unstreitig ist aber, dass die Radikalen von Pro Deutschland Öl ins Feuer gießen und Unfrieden herstellen wollen. Dies zum Anlass zu nehmen, über die Hintertür eine religionskritische Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen, ist schäbig.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. September 2012, Nr. 0803/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2012