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INNEN/2553: Flüchtlingsschutz statt Panikmache


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 9. November 2012

Flüchtlingsschutz statt Panikmache



Zur Diskussion um steigende Asylbewerberzahlen erklärt Josef Winkler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Flüchtlingspolitik:

Die derzeit zu beobachtende verbale Aufrüstung und Verkürzung der Debatte auf den verstärkten Zuzug von Roma ist falsch. Sie ist Wasser auf die Mühlen der Neonazis, die derzeit verstärkt gegen Flüchtlinge hetzen. Es ist eine unerträgliche Provokation, dass ausgerechnet am 9. November Rechtsextremisten gegen Flüchtlinge demonstrieren. Alle Vertreter demokratischer Parteien müssen Rechtsextremisten entschieden entgegentreten und die Grund- und Menschenrechte verteidigen.

Die gestiegene Zahl der Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien darf nicht für innenpolitischen Populismus missbraucht werden. Tatsächlich deutet sie vor allem auf die Ausgrenzung der dortigen Minderheiten hin. Statt über eine Wiedereinführung der Visumspflicht zu diskutieren, sollte die Situation der Roma vor Ort nachhaltig verbessert werden. Die entsprechenden Maßnahmen der EU sind offensichtlich noch lange nicht ausreichend. Erst Ende August stellte die EU-Kommission in ihrem dritten Bericht zur Visaliberalisierung erneut fest, dass Roma in allen Balkanstaaten einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind, die sie an der Ausübung grundlegender Rechte wie beispielsweise dem Zugang zu Bildung und Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt hindert.

Die beiden großen Kirchen haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 23. Oktober 2012 zu Recht zur Besonnenheit in der Debatte um Asylsuchende aus Serbien und Mazedonien aufgerufen und eine gründliche und unvoreingenommene Prüfung von Asylanträgen auch aus diesen Staaten angemahnt. Gegen zügige Asylverfahren ist nichts einzuwenden - solange sie fair sind.

Es dürfen nicht pauschal ganze Bevölkerungsgruppen vom Asylrecht ausgeschlossen werden. Auch Roma haben ein Recht auf eine Prüfung ihres Anspruchs auf Asyl, innerhalb derer die rassistische Diskriminierung in ihren Heimatländern in angemessener Weise zu berücksichtigen ist. Es ist sehr fraglich, ob das vom Bundesamt für Migration und Flucht vorgesehene Schnellverfahren innerhalb einer Woche diesen Anforderungen Rechnung trägt.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. November 2012, Nr. 0974/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2012