Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

INNEN/2644: Vorschnelle Ausweitung der Videoüberwachung an Bahnhöfen höchst fragwürdig


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. August 2013

Vorschnelle Ausweitung der Videoüberwachung an Bahnhöfen höchst fragwürdig



Zum Ausbau der Videoüberwachung durch Bundespolizei und DB AG erklärt Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innen- und Netzpolitik:

Videoüberwachungen von Bahnhöfen sind erhebliche Eingriffe in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Denn selbstverständlich sind auch Bahnhöfe Freiheits- und Kommunikationsräume. Sie deshalb allein zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszuweiten, ist rechtlich ausgeschlossen.

Innenminister Friedrich agiert weiterhin kopf- und konzeptlos. Allzu häufig verkündet er vorschnell medienwirksam den Ausbau von Programmen, ohne die zugrundeliegenden Sicherheitskonzepte evaluiert zu haben. Wie schon beim Cyber-Abwehrzentrum simuliert er nun auch bezüglich der Videoüberwachung an Bahnhöfen Aktivität. Für die tatsächliche Erhöhung der Sicherheit tut der Innenminister nichts. Die schwarz-gelbe Innenpolitik endet damit wie sie vor vier Jahren begonnen hat: Widersprüchlich, konzeptlos und unseriös.

Jegliche Ausweitung der Videoüberwachung kann nur auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Evaluationen und konkreter Nachweise von bestehenden Gefahren erfolgen. Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage, die wir nach Bekanntwerden der Pläne des Innenministers gestellt haben, hat eines klar gezeigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat auch für die Videoüberwachung an Deutschen Bahnhöfen keinerlei tragfähiges Konzept.

Statt endlich ein solches vorzulegen, agiert sie unbeholfen und Hals über Kopf. Eine massiv grundrechtsrelevante Ausweitung der Überwachung muss zwingend anhand nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Wir erwarten deshalb die umgehende Vorlage und Offenlegung des Konzeptes für die nun medienwirksam angekündigte Ausweitung.

Die Deutsche Bahn AG ist bereits heute der größte Videoüberwacher des Landes. Dem Unternehmen kommt somit eine hohe Grundrechtsverantwortung zu. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowohl für Bahn als auch Bundespolizei sind nicht geeignet, um eine sachgerechte Einhegung der Kameraflut zu erreichen. Sie gehören deshalb umgehend auf den Prüfstand.


Unsere kleine Anfrage unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712318.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 30. August 2013, Nr. 0656/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. September 2013