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INNEN/2772: Grüne erstreiten Verbesserungen für Flüchtlinge und Kommunen


Pressedienst von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. November 2014

Grüne erstreiten Verbesserungen für Flüchtlinge und Kommunen



Zum Verhandlungserfolg der grün-regierten Länder zur Asylgesetzgebung im Bundesrat erklären Simone Peter, Bundesvorsitzende, und Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Wir begrüßen, dass in den Verhandlungen mit dem Bund konkrete Verbesserungen für die Flüchtlinge, aber auch Länder und Kommunen erreicht worden sind. Es ist ein grüner Verhandlungserfolg, dass Kommunen durch finanzielle Hilfen des Bundes entlastet werden und der Einstieg in die Gesundheitskarte geschafft worden ist. Beides wird Flüchtlingen ganz praktisch helfen.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass neben der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes Länder und Kommunen in Höhe von je 500 Mio. Euro in den Jahren 2015 und 2016 durch den Bund entlastet werden und weitere Fragen im Rahmen der Gespräche über die Bund-Länder Finanzbeziehungen erörtert werden.

Es ist unserer gemeinsamen Grünen Initiative zu verdanken, dass diese Mittel mit der Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge in den Ländern verknüpft sind. Oberstes Ziel der Grünen in den Verhandlungen war, die humanitäre Situation der Flüchtlinge endlich strukturell zu verbessern. Priorität hatte für uns die Verbesserung der Gesundheitsversorgung all jener, die bisher nur eine unzureichende Akut- und Notfallversorgung erhalten. Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort und gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf hierzu bald auf den Weg gebracht wird und die Bundesländer die Gesundheitskarte zeitnah einführen können. Unser Ziel bleibt weiterhin die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Bei der Umsetzung des EU-Freizügigkeitsgesetzes soll im Verordnungswege die Abgrenzung des betroffenen Personenkreises geprüft werden. Für uns ist klar: Die geplanten Wiedereinreisesperren beziehen sich auf Betrug und Missbrauch beim Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht - nicht auf Sozialbetrug. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber. Die Zweifel, ob die rechtliche Ausgestaltung der Wiedereinreisesperren mit dem Grundrecht der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Freizügigkeit und den sekundärrechtlichen Vorgaben der Freizügigkeitsrichtlinie vereinbar und verhältnismäßig ist, sollen geklärt werden und die Rechtsanwendung im Sinne einer europarechtskonformen und damit integrationsfreundlichen Auslegung im Rahmen unserer Möglichkeiten bef ördern.

Darüber hinaus haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass eine Vereinbarung über die Überlassung von Immobilien des Bundes an Länder und Kommunen getroffen wird, die mit einer Kostenentlastung von 25 Mio. Euro pro Jahr verbunden ist."

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Quelle:
Pressedienst vom 28. November 2014, Nr. 079/14
Bündnis 90/Die Grünen Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Pressesprecherin
Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin
E-Mail: presse@gruene.de
Tel: 030/28 442-131, -134, Fax: 030/28 442-234
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014