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INNEN/3017: Für ein zukunftsfestes und nachhaltiges Einwanderungsgesetz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. April 2017

Für ein zukunftsfestes und nachhaltiges Einwanderungsgesetz


Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat heute den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes vorgelegt. Dazu erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, Volker Beck, Sprecher für Migrationspolitik, und Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Und ein Einwanderungsland braucht ein Einwanderungsgesetz. Es ist an der Zeit.

Die alternde Gesellschaft und der Fachkräftemangel lassen keine Zweifel mehr: Deutschland ist auf Einwanderung angewiesen. Doch die aktuellen Regelungen sind viel zu kompliziert, unübersichtlich und erschweren Einwanderung. Wir Grünen wollen das ändern und legen ein innovatives, zeitgemäßes Konzept vor. Das Ziel ist: den Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Deutschland zu decken. Ein Einwanderungsgesetz kann Menschen auch Perspektiven jenseits des Asylsystems bieten.

Unser Konzept sieht u.a. vor:

1. Wir führen eine Talentkarte ein. Mit ihr sollen gut qualifizierte Fachkräfte mit ihren Familien auch ohne Nachweis eines Arbeitsangebots nach Deutschland kommen können, um hier binnen eines Jahres Arbeit zu finden.
Wir wollen eine Einwanderungskommission gründen, die den jährlichen Fachkräftebedarf und damit die Zahl der jährlichen Talentkarten dem Bundestag vorschlägt. Eine solche Potenzialeinwanderung ist dringend erforderlich, um Deutschland attraktiv für Fachkräfte zu machen. In anderen Staaten ist dies schon längst möglich. Während der Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung sollen sie hier arbeiten dürfen, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.

2. Die Möglichkeiten zur arbeitsplatzgebundenen Einwanderung werden liberalisiert und entbürokratisiert: Für hochqualifizierte und qualifizierte Beschäftigungen entfällt beispielsweise die Vorrangprüfung. Die Hürden bei der Visumserteilung zur geringqualifizierten Beschäftigung werden abgebaut, um insbesondere in Bereichen mit Arbeitskräftebedarf (z.B. pflegenahe Hilfstätigkeiten) die Einwanderung zu erleichtern.

3. Wir bauen den Bereich der Bildungsmigration zu einem zentralen Pfeiler einer zeitgemäßen Einwanderungspolitik aus. Ziel ist es, Menschen einfacher zu ermöglichen, in Deutschland zu studieren oder sich hier beruflich zu qualifizieren.

4. Wir wollen einen Spurwechsel ermöglichen: Wenn die Voraussetzungen des Arbeitsmigrationsrechts erfüllt sind, sollen auch ausländische Studierende und Auszubildende sowie Asylsuchende und Geduldete ihren aufenthaltsrechtlichen Status wechseln können.

5. Um das Einwanderungsrecht entwicklungspolitisch nachhaltig auszugestalten, wird die internationale Mobilität von Fachkräften erleichtert. Aufenthaltstitel sollen nicht mehr infolge des Wegzugs erlöschen. Damit wird Fachkräften etwa ermöglicht, in ihren Herkunftsstaaten tätig zu werden, ohne dass ihnen der Verlust in Deutschland erworbener Rechte droht.

6. Da Einwanderung und Integration zusammengedacht werden müssen, werden die Chancen auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gestärkt und das Staatsangehörigkeitsrecht liberalisiert.

Mit diesem Konzept gestalten wir Zukunft, stärken unsere Wirtschaft und bieten Menschen Perspektiven. Wir rufen alle Parteien auf, unser Konzept zu unterstützen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. April 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2017

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