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WIRTSCHAFT/2297: Kleines Karo beim Verbraucherinformationsgesetz


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29. August 2012

Kleines Karo beim Verbraucherinformationsgesetz



Anlässlich der neuen Regelungen im Verbraucherinformationsgesetz (VIG), die am 1. September 2012 in Kraft treten, erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes ist nettes Kleinklein. Ernst gemeinter Verbraucherschutz sieht anders aus. Da hilft es auch nichts, wenn Verbraucherministerin Aigner sich jetzt in der Presse feiert. Kleine Verfahrensvereinfachungen und die Erweiterung des Geltungsbereichs auf alle Verbraucherprodukte bringen keinen großen Fortschritt für die Rechte der Verbraucher. Stattdessen dient die neue Kostenregelung dazu, Nichtregierungsorganisationen sowie Journalistinnen und Journalisten in ihrer Arbeit zu behindern und verhindert Markttransparenz.

Vor allem in Bezug auf die aktive Verbraucherinformation hat Ministerin Aigner gepatzt: Die rechtlichen Grundlagen für ein Smiley oder Kontrollbarometer, um über die Hygienebedingungen in Gaststätten und Restaurants zu informieren, fehlen. Ebenso fehlt der Informationsanspruch gegenüber Unternehmen, obwohl relevante Daten zu ökologischen und sozialen Fragen nur von den Firmen zu bekommen sind. Ein weiterer gravierender Mangel ist das Versäumnis der Bundesregierung, auch Dienstleistungen wie Bankberatung oder Mobilfunkverträge in den Anwendungsbereich des VIG aufzunehmen. Fatal für die Interessen der Verbraucher, denn auch dort lauern viele Fallstricke, die den Konsumenten teuer zu stehen kommen können.

Wir fordern die Bundesregierung auf, das VIG erneut nachzubessern. Wir brauchen eine klare Rechtsgrundlage für die Einführung einer bundeseinheitlichen Hygienekennzeichnung im Lebensmittelbereich. Der Anwendungsbereich auf Dienstleistungen muss ausgeweitet und der direkte Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen eingeführt werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. August 2012, Nr. 0737/12
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2012