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WIRTSCHAFT/2479: Mietpreisbremse - Endlich Mieter statt Profite schützen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. März 2014

Mietpreisbremse: Endlich Mieter statt Profite schützen



Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht sollen gesetzlich geregelt werden. Zum Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz erklären Christian Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik, und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz:

Der Gesetzentwurf ist längst überfällig. Zu lange wurden Mieterinteressen ignoriert und der Mietmarkt Profitinteressen überlassen. Endlich sollen unsere zentralen Forderungen nach einer Mietpreisbremse und dem Bestellerprinzip umgesetzt werden. Es ist gut, dass die SPD unsere Ideen aufgreift. Allerdings gilt es jetzt, standhaft zu bleiben - gegenüber der Immobilienlobby und der CDU. Das Gesetz darf nicht entkernt und gerupft werden. Denn schon hören wir kritische Töne aus der CDU, die den Gesetzentwurf aufweichen wollen.

Die Ausnahmen der Mietpreisbremse bei "umfassender Sanierung" dürfen nicht dazu führen, dass es zu Entmietungen kommt und die Mietpreisbremse gezielt unterlaufen wird. Eine nachhaltige Mietpreisbremse muss mindestens zehn Jahre gelten - fünf Jahre sind für einen wirksamen Schutz und die Umsetzung zu kurz. Mit der Mietpreisbremse hätte auch die Modernisierungsumlage reformiert werden müssen. Eine Absenkung und Begrenzung der Umlage auf energetische Sanierung und altersgerechten Umbau wäre zum Schutz der Mieter dringend geboten gewesen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. März 2014, Nr. 18-0231-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2014