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WIRTSCHAFT/2492: Energiekonzerne dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Mai 2014

Energiekonzerne dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen



Zum heute bekannt gewordenen Vorschlag der Energiekonzerne zur AKW-Abwicklung erklärt Oliver Krischer, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Der Vorschlag der Energiekonzerne ist ein billiger Erpressungsversuch. Es kann nicht sein, dass RWE, Eon, Vattenfall und EnBW jahrzehntelang Milliarden mit Atomkraft verdient haben und jetzt am Ende die Kosten des Atommülls auf die Gesellschaft und die Steuerzahler übertragen wollen. Nun zeigt sich, wie fatal Merkels Laufzeitverlängerung 2010 war: Nur deshalb ist die Bundesregierung wegen der anstehenden Klagen der Energiekonzerne erpressbar. Die Episode Laufzeitverlängerung kommt Deutschland am Ende teurer zu stehen als die gesamte Energiewende.

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Energiekonzerne voll für die Abwicklung der Atomkraft zahlen und haften. Ansonsten bewahrheitet sich auch hier wieder: Die Gewinne werden privatisiert, die Kosten aber sozialisiert. Dazu gehört, die Rückstellungen in den Konzernbilanzen in Höhe von 30 Milliarden Euro unter öffentliche Kontrolle zu bringen, die Konzerne aber nicht aus der Haftung zu entlassen. Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten vor allem von RWE gibt es erhebliche Zweifel, ob die Rückstellungen in den Konzernbilanzen überhaupt noch werthaltig sind. Es muss deshalb dringend geklärt werden, was an Werten für den AKW-Rückbau wirklich da ist und wie diese zum Beispiel im Falle von Insolvenz oder Verkauf von RWE gesichert werden können.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Mai 2014, Nr. 0366-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2014