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WIRTSCHAFT/2493: Gabriel darf nicht nur Großindustrie-Minister sein!


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Mai 2014

Gabriel darf nicht nur Großindustrie-Minister sein!



Zu der Infratest-Studie, nach der nur 15 Prozent der klein- und mittelständischen Unternehmer Chancen im Freihandelsabkommen TTIP sehen, erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Die Befürworter des Freihandelsabkommens werben mit Wachstumschancen und einer positiven Beschäftigungsentwicklung auf beiden Seiten des Atlantiks. Schon lange befürchten Kritikerinnen und Kritiker des Freihandelsabkommens allerdings, dass das Abkommen einerseits den Verbraucherschutz aushöhlen und anderseits nur einigen wenigen Unternehmen Vorteile bringen würde. Die aktuelle Umfrage bestätigt nun, dass auch die betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen selbst mehrheitlich diese Befürchtung teilen. Das wiederspricht dem immer wieder vorgebrachten Argument der TTIP-Befürworter, gerade diese Unternehmen würden von Investitionsschutz und Regulatorischer Harmonisierung profitieren. Angesichts dieser eindeutig überwiegenden Skepsis innerhalb des Mittelstandes ist es unverständlich, dass die Bundesregierung in einer Antwort auf unsere Kleine Anfrage geschrieben hat, dass ihr zu möglichen Auswirkungen von TTIP auf die Umsatz- und Beschäftigungsentwicklung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen keine Kenntnisse vorlägen.

Als Wirtschaftsminister ist Sigmar Gabriel nicht nur für die Großindustrie zuständig. Es wäre seine Verpflichtung, die Effekte des Freihandelsabkommen TTIP insbesondere auf die kleineren und mittleren Betriebe in Deutschland im Blick zu haben. Schließlich ist der Mittelstand ein zentraler Motor für Wachstum und Wohlstand in unserem Land. Sollten ihm die notwendigen Erkenntnisse fehlen, hätte es für das Wirtschaftsministerium eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müssen, selbst die notwendigen Informationen zu ermitteln, um den Verhandlungsprozess verantwortungsvoll begleiten zu können.


Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage finden Sie unter
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/011/1801118.pdf

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 14. Mai 2014, Nr. 0377-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2014