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WIRTSCHAFT/2635: Telefonwerbung - Umfrage legt Lücken im Anti-Abzocke-Gesetz offen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Dezember 2015

Telefonwerbung: Umfrage legt Lücken im Anti-Abzocke-Gesetz offen


Zu der heute vorgestellten Auswertung einer einjährigen Umfrage der Verbraucherzentralen Hamburg über unerwünschte Telefonwerbung und Vertragsabschlüsse erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

Die Befragung zeigt deutlich, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern am Telefon noch immer überrumpelt und abgezockt werden - obwohl unerwünschte Telefonwerbung bereits seit 2009 verboten ist. Doch lästige Werbeanrufe, bei denen Verträge untergeschoben werden sollen, sind noch immer gängige Praxis. Besonders ältere Menschen fallen dieser Masche zum Opfer und erhalten anschließend Rechnungen über nicht gewollte Verträge.

Das mehr als zwei Jahre alte Anti-Abzocke-Gesetz sollte hier Abhilfe schaffen, offenbart aber klare Regelungslücken. Nach dem Gesetz ist eine schriftliche Bestätigung nur für Gewinnspielverträge notwendig, die im Rahmen von klassischen Werbeanrufen abgeschlossen werden. Die Umfrage der Verbraucherzentrale Hamburg zeigt aber, dass unseriöse Unternehmen beispielsweise Telefon- oder Energieverträge unterschieben. Das war von Anfang an absehbar - deswegen hatten wir uns immer für eine allgemeine Bestätigungslösung statt einer Beschränkung nur auf den Gewinnspielbereich stark gemacht. Hier besteht Nachbesserungsbedarf des Anti- Abzocke Gesetzes, wenn es alle Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich wirksam schützen soll. Die vom Verbraucherministerium beauftragte Evaluierung des Gesetzes muss eine klare Nennung der Branchen und Unternehmen beinhalten, die gegen das Gesetz verstoßen und die Lücken nutzen.

Wir fordern weiterhin die Einführung einer schriftlichen Bestätigung für alle Verträge, die aufgrund unerlaubter Telefonwerbung angebahnt werden. Nur so kann der Belästigung am Telefon sowie unerwünschten Verträgen Einhalt geboten werden. Zudem muss die Strafverfolgung intensiviert und besser koordiniert werden, damit die Abzocke mit Rufnummernmissbrauch und unlauterer Telefonwerbung nicht straflos bleiben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Dezember 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2015

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