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WIRTSCHAFT/2714: CETA-Erklärung streut Sand in die Augen der Öffentlichkeit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2016

CETA-Erklärung streut Sand in die Augen der Öffentlichkeit


Zum geleakten Entwurf der Interpretationserklärung zu CETA erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Der geleakte Entwurf zur Interpretationserklärung streut Sand in die Augen der Öffentlichkeit. Kanada und die Kommission haben hier offensichtlich ihre Pressestäbe rangelassen und nicht ihre Völkerrechtler. Der Text taugt als Vorlage für eine Hochglanzbroschüre zu CETA, ist aber selbst als bloße Interpretationserklärung, die ein völkerrechtliches Abkommen ohnehin nicht verändern kann, viel zu wolkig formuliert. So nimmt sie keinen ernsthaften Einfluss auf die hochkomplexen und technischen Regelungen von CETA.

Und selbst das, was in der Erklärung steht, bleibt hinter all den roten Linien zurück, die Gabriel für CETA gezogen hat. Die umfangreichen Erklärungen des SPD-Parteikonvents, selbst die wenig ambitionierten Ankündigungen von Gabriel und der kanadischen Handelsministerin Freeland und auch die Artikel 23 Stellungnahme zu CETA, der SPD und CDU/CSU noch vor zwei Wochen im Bundestag zugestimmt haben - sie alle entlarvt dieser geleakte Entwurf der Interpretationserklärung als reine PR-Ballons. Sollte der Entwurf so bleiben macht Gabriel sich komplett unglaubwürdig, wenn er CETA zustimmt.

Konzernen werden auch weiterhin unnötige und gefährliche Klageprivilegien gegen staatliche Regulierung eingeräumt. Jedes Bekenntnis zur Freiheit unserer Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge wird damit hinfällig. Denn es geht nicht nur darum, ob eine Rekommunalisierung rechtlich möglich ist. Es geht auch darum, dass kanadische Investoren gegen so eine Maßnahme auf Grundlage von CETA auf Schadensersatz klagen können und Kommunen daher vor einer Rekommunalisierung zurückschrecken.

Das Vorsorgeprinzip, die tragende Säule für den Schutz von Mensch und Umwelt in Europa, ist weder eindeutig im CETA-Vertragstext verankert, noch in der Interpretationserklärung erwähnt.

Und auch Bekenntnisse zum Umweltschutz und zum Respekt von Arbeitnehmerrechten bleiben nur leere Floskeln, solange es bei Verstößen keine Sanktionsmechanismen gibt. Doch die sind weder in CETA noch in der Interpretationserklärung enthalten. Das wäre das Minimum gewesen.

Ein Entwurf der Erklärung wurde dem Bundestag bisher nicht zur Einsicht weitergeleitet. Transparenz und demokratische Beteiligung sieht anders aus.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 6. Oktober 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2016

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