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WIRTSCHAFT/2717: Handelsabkommen CETA - Die Quittung für unsaubere Arbeit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13. Oktober 2016

CETA: Die Quittung für unsaubere Arbeit


Zum Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichts zu Eilanträgen zum EU-Kanada Handelsabkommen CETA erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender, und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Das Urteil der Karlsruher Richter ist eine deutliche Quittung für die Politik von Sigmar Gabriel und der Bundesregierung. In ihrem Urteil haben die Richter dezidiert klargestellt, dass die Bundesregierung der vorläufigen Anwendung nicht ohne Weiteres zustimmen kann und ihr einige sehr schwierige Aufgaben mit auf den Weg gegeben, die sie vor ihrer Zustimmung erledigen muss.

Der Umgang mit so komplexen und weitreichenden Abkommen wie CETA bedarf einer sorgfältigen Beachtung der demokratisch notwendigen Beteiligungsverfahren. Die Bundesregierung will jedoch CETA auf Biegen und Brechen durchsetzen und wischt dabei jede Kritik leichtfertig vom Tisch.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht deutlich kritisiert. Unter hohem Zeitdruck muss die Bundesregierung jetzt ein einseitiges Sonderkündigungsrecht für Deutschland durchsetzen, bevor CETA beschlossen werden kann. Dies hatte die Bundesregierung gestern vollmundig versprochen. Das Verfassungsgericht gibt der Bundesregierung auf, diesen Punkt explizit nachzuverhandeln. Dass die Richter dies eingefordert haben, zeigt wie groß ihre Zweifel an den Aussagen der Bundesregierung sind. Auch die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der gemischten Ausschüsse ist ein Denkzettel für die Bundesregierung. Entgegen bisheriger europäischer Verfahren muss die Bundesregierung nun gewährleisten, dass nunmehr auch bei klaren EU-Kompetenzen wieder Einstimmigkeit vorliegen muss. Auch hier sind Nachverhandlungen notwendig. Die Bundesregierung hat schwierige Aufgaben vor sich, die sie unter hohem Zeitdruck erfüllen muss. Dass die Richter solch strenge Auflagen formuliert haben, zeigt dass die Bundesregierung bei CETA an einigen Stellen gepfuscht hat.

Außerdem zeigt der Richterspruch, dass die Auseinandersetzung um CETA noch lange nicht vorbei ist. Das Bundesverfassungsgericht hat heute nur vorläufig über CETA geurteilt. Die Inhalte des Vertrages wird sich Karlsruhe im Hauptverfahren gründlich ansehen.

Die Bundesregierung sollte dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Politik noch einmal grundsätzlich zu überdenken. CETA ist ein gefährliches und hochumstrittenes Abkommen und sollte weiterhin politisch gestoppt werden. Schlampigkeit darf sich die Bundesregierung nicht weiter erlauben. Zudem sollte sie bei einem so komplexen und gesellschaftlich umstrittenen Abkommen die politische Sensibilität besitzen, und im Europäischen Rat dafür werben, dass auf das vorläufige Inkrafttreten verzichtet wird.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. Oktober 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2016

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