Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Juli 2018
Mehr Klarheit bei neuen Züchtungstechnologien
EuGH fällt lang erwartetes Urteil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die neuen molekularbiologischen Züchtungstechnologien geurteilt. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und der zuständige Berichterstatter Kees de Vries:
Albert Stegemann: "Mit dem heutigen Urteil gibt es nun Rechtssicherheit. Damit fallen die neuen Züchtungstechnologien (NZT) grundsätzlich unter das EU-Gentechnikrecht und unterliegen den entsprechenden Vorgaben. Dennoch dürfen wir uns dem Innovationspotenzial im Pflanzenbau in Europa nicht verschließen. Denn die neuen Züchtungstechnologien können zur Bewältigung von vielen globalen Herausforderungen maßgeblich beitragen - beispielsweise um Pflanzen widerstandsfähiger gegen extreme Wetterereignisse wie die anhaltende Trockenheit zu machen oder Ernteerträge zu steigern. Nun gilt es, die Urteilsbegründung genau auszuwerten. Wir müssen uns auf europäischer Ebene darauf verständigen, wie wir zukünftig mit den neuen Züchtungstechnologien umgehen wollen."
Kees de Vries: "Für Deutschland und Europa als Wissensstandort bedeutet die Nutzung der neuen Züchtungstechnologien vielversprechende Chancen, insbesondere im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzpflanzen. Deshalb ist es notwendig, auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt nicht den Anschluss zu verlieren. Es muss sichergestellt sein, dass auch in Zukunft in Europa Innovationen in der Pflanzenzüchtung möglich sind und auch kleine und mittelständische Zuchtunternehmen im weltweiten Wettbewerb weiterhin bestehen können."
Hintergrund:
Der EuGH hat festgestellt, dass neue Züchtungstechnologien
grundsätzlich als gentechnisch veränderte Organismen gemäß EU-Recht
einzustufen sind. Ausgenommen davon sind aber bestimmte
Mutagenese-Verfahren, die herkömmlich bei einer Reihe von Anwendungen
verwendet wurden und seit langem als sicher gelten.
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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018
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