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ARBEIT/641: Positive Signale aus der FDP zur Lohnuntergrenze


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Januar 2012

Positive Signale aus der FDP zur Lohnuntergrenze

Ordnungspolitische Instrumente für verzerrten Arbeitsmarkt schaffen


Zu den Äußerungen des Bundesentwicklungsministers Dirk Niebel (FDP) in der "Saarbrücker Zeitung" zur Schaffung einer Lohnuntergrenze in der Zeitung erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:

"Es ist bemerkenswert und erfreulich, dass sich mit Dirk Niebel erstmals ein der FDP angehöriger Bundesminister positiv zur Festlegung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze in Deutschland geäußert hat. Dies wird die Suche nach einer gemeinsamen Lösung in der Koalition für die Umsetzung des Bundesparteitagsbeschluss der CDU deutlich beflügeln.

Zwar war gestern der Antrag zur Schaffung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze, deren Höhe nach dem Beispiel Großbritanniens durch eine Kommission vorgegeben werden solle, bei den Delegierten der FDP knapp gescheitert. Jedoch hat Bundesminister Dirk Niebel deutlich gemacht, dass er eine Entwicklung der FDP in Richtung für eine Lohnuntergrenze erwarte.

Die FDP erkennt zunehmend, dass es nötig ist, mit ordnungspolitischen Instrumenten in den mehr und mehr verzerrten Wettbewerb in Deutschland einzugreifen. Oftmals verhindert eine ruinöse Lohnkonkurrenz, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter fair bezahlen. Unternehmerische Leistung und Wettbewerb muss sich durch Qualität und nicht durch das billigste Angebot, also Lohndrückerei, auszeichnen.

Es ist angebracht, dass sich bei der Findung der Höhe der Lohnuntergrenze die Politik nicht einmischt und die Tarifautonomie gewahrt bleibt. Die Bundesregierung muss bei der Allgemeinverbindlichkeitserklärung an das Votum einer Kommission gebunden sein."

Hintergrund:
Die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit langem für eine verbindliche Lohnuntergrenze ein. Der Bundesparteitag der CDU hat sich am 14. November 2011 für eine untere Lohngrenze ausgesprochen. Unter Wahrung der Tarifautonomie hat diese allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze für Bereiche zu gelten, in denen tarifvertragliche Branchenregelungen nicht möglich sind.


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2012