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ARBEIT/647: Für die Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. März 2012

Für die Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts

Abweichungen von Regelungen problematisch


Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum kirchlichen Arbeitsrecht veranstaltet. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach und Günter Krings:

"Die Anhörung hat gezeigt, dass nicht die Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts problematisch sind, sondern Abweichungen von diesen Regelungen - als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck und die geänderten Refinanzierungsbedingungen, insbesondere im Sozial- und Gesundheitswesen.

Die Beschäftigten der Kirchen sind durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungsprozessen beteiligt. Außerdem werden die Löhne durch Gremien festgelegt, die paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden. Die Tarifbindung liegt bei den Kirchen bei über 80 Prozent; die Bezahlung ist höher als bei anderen Trägern im karitativen Bereich.

Aus diesen Gründen sprechen wir uns für die Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Die Forderung der Linken nach einer ausnahmslosen Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts auf Religionsgesellschaften verkennt, dass das kirchliche Arbeitsrecht Ausdruck des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungs- und Verwaltungsrechtes der Religionsgesellschaften ist."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2012