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ARBEIT/709: Gute Arbeit, Gute Rente


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. November 2013

Gute Arbeit, Gute Rente

Zentrale Anliegen der Union werden umgesetzt



CDU, CSU und SPD haben am heutigen Mittwoch den Koalitionsvertrag unterzeichnet. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß:

"Der Koalitionsvertrag ist erwartungsgemäß von Kompromissen gekennzeichnet. Trotzdem ist die Handschrift der Union ganz deutlich sichtbar, und auch unsere wichtigsten arbeitnehmerpolitischen Anliegen finden sich erkennbar wieder.

Wir stärken die Tarifautonomie durch eine Öffnung des Entsendegesetzes für weitere Branchen und erleichtern die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen.

Durch sachgerechte zielgerichtete Regelungen stärken wir das Regelarbeitsverhältnis. Insbesondere mit einer stärkeren Einbindung der Betriebsräte und besseren Kontrollmöglichkeiten werden wir den Missbrauch von Werkverträgen erfolgreich zurückdrängen. Hier hat es Fehlentwicklungen gegeben, für die eine breite Öffentlichkeit kein Verständnis hat. Zugleich ist aber auch sichergestellt, dass dem bewährten zweckgemäßen Einsatz von Werkverträgen keine Hürden auferlegt werden.

In der Zeitarbeit gilt künftig eine Höchstdauer für den Einsatz an einem Arbeitsplatz von 18 Monaten, nach neun Monaten besteht Anspruch auf gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte. Damit verhindern wir, dass Leiharbeit zum Dauerzustand werden kann oder zur Lohndrückerei missbraucht wird. Die Zeitarbeit als Instrument der Flexibilität zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder plötzlichen Personalengpässen ist hierdurch nicht berührt.

Uns ist immer wichtig gewesen, dass neben der "Mütterrente" ein wirksamer Schutz vor künftiger Altersarmut vereinbart wird. Die Koalitionäre haben unseren Vorschlag für eine Lebensleistungsrente weitestgehend übernommen. Die Ansprüche langjährig Versicherter mit sehr geringen Einkommen werden so aufgestockt, dass ihnen ein Leben im Alter ohne staatliche Unterstützung möglich ist. Auch mit den vereinbarten Verbesserungen beim Erwerbsminderungsschutz und Rehabilitationsleistungen folgt die Koalitionsvereinbarung unseren Forderungen.

Den Vormarsch psychischer Erkrankungen haben wir in der vergangenen Wahlperiode zum Anlass für eine Initiative zur Förderung der betrieblichen Gesundheit genommen. Wir freuen uns über das eindeutige Bekenntnis im Koalitionsvertrag zu dieser Zielsetzung.

Der Einstieg in den Mindestlohn erfolgt zwar grundsätzlich durch eine politische Vorgabe. Es besteht aber in einem Übergangszeitraum Spielraum für vorrangige tarifvertragliche Regelungen, die branchenbezogenen bzw. regionalen Besonderheiten Rechnung tragen. Die Politik greift also nicht in bestehende allgemeinverbindliche Tarifverträge ein."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2013