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ARBEIT/715: Union sorgt für Fairness in der Arbeitswelt und stärkt die Tarifautonomie


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. Februar 2014

Union sorgt für Fairness in der Arbeitswelt und stärkt die Tarifautonomie

Mindestlohn in der Fleischbranche ab 1. Juli



Die Bundesregierung wird in der kommenden Woche die Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz auf den Weg bringen. Damit kann der Mindestlohn in der Fleischbranche zum 1. Juli in Kraft treten. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, und der zuständige Berichterstatter Wilfried Oellers:

"Die Union setzt sich verlässlich, wirksam und konsequent für Fairness in der Arbeitswelt ein. Die Aufnahme der Fleischwirtschaft ins Entsendegesetz steht am Ende eines langen und intensiven Prozesses zwischen Politik und den Tarifpartnern. Den Tarifpartnern ist es gelungen, nach jahrelangen Verhandlungen einen Mindestlohntarifvertrag zu schließen. Maßgeblich geprägt wurde dieser Prozess vom Einsatz der Fachpolitiker und Regierungsmitglieder der Union - und das bereits weit vor der letzten Bundestagswahl.

Damit dieser Mindestlohn ausnahmslos für alle betroffenen Arbeitnehmer - auch die der Werkvertragsunternehmer aus dem Ausland - seine Wirkung entfaltet, erfolgt die Aufnahme der gesamten Branche in das Entsendegesetz. Damit hat die Union nicht nur ihr Wahlversprechen umgesetzt. Die Union legt zudem in der gesetzgeberischen Praxis ein klares Bekenntnis ab: für Fairness und Mindeststandards und gegen jegliche Formen von Ausbeutung.

Überdies belegen CDU und CSU mit ihrem Handeln ihre Kompetenz und Entschlusskraft ganz im Sinne der sozialen Marktwirtschaft. Die Union hat die Tarifpartner dieser Branche deutlich zurück in ihre ureigene Rolle als Verantwortliche für die Sozialpartnerschaft und Tarifautonomie begleitet. Gerade vor dem Hintergrund von zum Teil exzessiven Begleiterscheinungen in Teilen dieser Branche wiegt die Rückbesinnung auf die Grundsätze der Tarifpartnerschaft umso stärker.

Dies hat auch eine klare Signalwirkung für andere Bereiche des Arbeitslebens und der Tarifpolitik. Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft funktionieren auch im schwierigen Umfeld. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD flankiert dies nun durch die Aufnahme ins Entsendegesetz und damit in die Allgemeinverbindlichkeit."

Hintergrund:
Der Tarifvertrag der Fleischindustrie ist Mitte Januar unterzeichnet worden und sieht die Einführung eines bundeseinheitlichen Mindestlohns zum 1. Juli 2014 in Höhe von 7,75 Euro vor, der in weiteren Stufen bis zum 1. Dezember 2016 auf 8,75 Euro steigen soll. Er gilt für alle Betriebe der Fleischwirtschaft (überwiegend Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten von Fleisch). Um eine Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns zu erreichen, muss die Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden. Dies ist das Ziel des Gesetzgebungsverfahrens.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2014