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INNEN/2657: Vorschläge der Bundesregierung zur Verbesserung des Anti-Doping Kampfes aufgreifen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. November 2012

Vorschläge der Bundesregierung zur Verbesserung des Anti-Doping Kampfes aufgreifen

Bekämpfung von Doping im Sport muss unseren rechtstaatlichen Maßstäben entsprechen



Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch den Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport beraten. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert:

"Der Bericht der Bundesregierung zeigt, dass sich nach fünf Jahren die Neuregelungen im Arzneimittelgesetz im Kampf gegen Doping im Sport bewährt haben. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren ist deutlich angestiegen. Die im Bericht der Bundesregierung aufgeführten Vorschläge zur weiteren Verbesserung werden wir für die Beratungen aufgreifen und prüfen. Die Empfehlung der Einrichtung weiterer Schwerpunktstaatsanwaltschaften und eine engere Vernetzung sowie Spezialisierung ist generell zu unterstützen.

Die von der SPD geforderte pauschale Verschärfung der strafgesetzlichen Regelungen ist jedoch abzulehnen. Die Bekämpfung von Doping im Sport muss unseren rechtstaatlichen Maßstäben entsprechen. Im Detail zeigt sich vielmehr: Das strafrechtliche Instrumentarium ist ausreichend, hingegen muss die Verfolgungspraxis weiter verbessert werden.

Mit Blick auf den Anti-Doping Kampf im Spitzensport muss auch die Finanzierung der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) nachhaltig gesichert werden. Die Bundesländer müssen ihrer Verantwortung und Ihrem Bekenntnis bei dessen Gründung endlich gerecht werden. Zudem bedarf es einer stärkeren Förderung der Dopinganalytik, um wirksam gegen Doping im Sport vorgehen zu können."

Hintergrund:
Im Jahr 2007 ist das erarbeitete "Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport" in Kraft getreten. Nach fünf Jahren wurde eine Evaluierung vereinbart. Der nun diskutierte Bericht der Bundesregierung erfasst und bewertet die Einschätzungen der verschiedenen beteiligten Akteure, wie z.B. der Staatsanwaltschaften, Ermittlungsbehörden oder der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012