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INNEN/2660: Asylrecht schützt vor politischer Verfolgung, ist aber kein Allheilmittel


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. November 2012

Asylrecht schützt vor politischer Verfolgung, ist aber kein Allheilmittel

Nicht alle Probleme können hier vor Ort gelöst werden



Steigende Asylanträge auch aus EU-Beitrittskandidatenländern verzögern Asylverfahren. Deshalb muss am Asylbewerberleistungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag debattierte, festgehalten werden. Dazu erklärt der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Frieser:

"In Anbetracht der rasant steigenden Asylbewerberzahlen, insbesondere aus Serbien und Mazedonien, ist es dringend geboten, am Asylbewerberleistungsgesetz festzuhalten.

Wir müssen unserer Verantwortung gegenüber Menschen, die politisch verfolgt werden oder sogar um ihr Leben fürchten müssen, gerecht werden. Ihnen müssen wir Schutz in unserem Land bieten, solange ihre Heimat nicht sicher ist. Die Mittel, die für die Unterbringung und den Schutz von Flüchtlingen zur Verfügung stehen, sind aber nicht unerschöpflich. Jeder versuchte Asylmissbrauch schadet deshalb den wirklich Asylberechtigten, nicht nur durch die wirtschaftlichen Folgen, sondern auch durch die Senkung der Aufnahmebereitschaft in unserer gesamten Gesellschaft.

Viele Menschen, die nicht unter politischer Verfolgung leiden, leben dennoch in schwierigen Umständen. So dürfen die Probleme der Roma in Serbien und Mazedonien in keinem Fall kleingeredet werden. Niemand verlässt seine Heimat ohne Grund. In den tausenden Asylverfahren konnte aber keine politische Verfolgung festgestellt werden.

Nicht alle Probleme können hier vor Ort gelöst werden. Deshalb wird unter enormem finanziellen Einsatz das Ziel verfolgt, weltweit Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Mit einer Aufweichung der derzeitigen Regelung betreiben wir nur das Geschäft von Schleuser- und Schlepperbanden.

Die christlich-liberale Koalition hat in dieser Legislaturperiode die aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Vorschriften geändert und mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete hergestellt. Nun besteht die Möglichkeit, zur Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, der Ausbildung und des Studiums, die räumliche Beschränkung aufzuheben. Erstmals wurde für minderjährige und heranwachsende geduldete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht geschaffen. Auch ein eigenständiges Rückkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen wurde geschaffen und der eigenständige Straftatbestand der Zwangsheirat eingeführt.

Es gilt weiterhin, den Zufluchtsort, den wir denjenigen anbieten können, die tatsächlich verfolgt werden, zu erhalten und zu verbessern.

Hintergrund:
Bis Ende Oktober dieses Jahres wurden 50.344 Asyl-Erstanträge gestellt. Dazu kommen über 11.000 Folgeanträge. 10.775 Erstanträge wurden von Personen aus Serbien und Mazedonien gestellt. Dazu kommen 5.649 Folgeanträge. Es konnte in über 99 Prozent der Anträge keine politische Verfolgung in Serbien und Mazedonien nachgewiesen werden.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2012