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INNEN/2973: Erleichterte Staatsbürgerschaft für Zuwanderer ist richtiges Signal


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Dezember 2014

Erleichterte Staatsbürgerschaft für Zuwanderer ist richtiges Signal

Kompromiss des neuen Staatsbürgerschaftsrechts tritt morgen in Kraft



Am morgigen Samstag tritt die Neuregelung des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, das jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte aus Drittstaaten eine doppelte Staatsangehörigkeit leichter ermöglicht. Dazu erklärt die Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Cemile Giousouf:

"Mit der Neuregelung haben wir einen guten Kompromiss für die jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Deutschland beschlossen. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder können zukünftig die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben und zugleich den Pass des Herkunftslands ihrer Eltern behalten. Die Entscheidungspflicht für eine Staatsbürgerschaft entfällt und die doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht auf Zeit, sondern dauerhaft möglich. Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Menschen in unserem Land: Ihr gehört zu uns, auch wenn die Herkunftskultur Eurer Eltern eine andere ist."


Hintergrund:

Zukünftig können junge Menschen vor Vollendung des 21. Lebensjahres, die in Deutschland geboren wurden und deren Eltern einen ausländischen Pass haben, zwei Staatsangehörigkeiten besitzen. Voraussetzung ist, dass die Person acht Jahre in Deutschland gelebt haben muss oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben muss. Auch ein in Deutschland erworbener Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung gelten als Kriterium für den Doppelpass. Die Entscheidungspflicht zur deutschen oder eine anderen Staatsbürgerschaft (so genannte "Optionspflicht") entfällt bei Erfüllung der genannten Kriterien.

Die bürokratischen Hürden sind sehr niedrig. Anhand der Meldedaten wird durch die Ämter erfasst, welcher Jugendliche die Neuregelung in Anspruch nehmen kann. Die Behörden prüfen automatisch vor Vollendung des 21. Lebensjahrs, ob die Neuregelung auf die Kinder und Jugendlichen zutreffen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2014


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