Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

INNEN/2978: Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Januar 2015

Deutschland benötigt ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Der Anschlagsgefahr muss begegnet werden



Der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel hat sich am heutigen Donnerstag in der Süddeutschen Zeitung offen für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung gezeigt. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Endlich erkennt die SPD, dass Verbindungsdaten unverzichtbar zur Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten sind. Dies betrifft nicht nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen, sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten - wie beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen. So kann die Speicherung von Verbindungsdaten beispielsweise die Ermittlung von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtern und verkürzen. In einem Rechtsstaat dürfen Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden nicht im Vorteil sein. Wer die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht erkennt, sollte sich dringend die Expertise von Praktikern einholen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist jetzt aufgefordert, endlich ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, das im Einklang mit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs steht.

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden Freiheitsrechte nicht eingeschränkt, sondern vielmehr geschützt. Denn die Bedrohung geht nicht vom Staat, sondern von den Terroristen bzw. den Tätern aus. Der Staat muss in die Lage versetzt werden, seine Bürger vor den Tätern zu schützen.

Mit der Vorratsdatenspeicherung werden auch keine Inhalte aufgezeichnet - wie es bei der Telefonüberwachung möglich ist. Im Unterschied zu den Daten, die Google und Facebook o.ä. erheben, werden bei der Vorratsdatenspeicherung nur wenige Daten für einen überschaubaren Zeitraum gespeichert. Wir stimmen mit der SPD überein, dass die Speicherfrist auf 3 Monate beschränkt bleiben sollte. So sieht es der Koalitionsvertrag vor."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang