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INNEN/3007: Bundeskabinett beschließt umfangreiches Investitionsprogramm für Kommunen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 18. März 2015

Bundeskabinett beschließt umfangreiches Investitionsprogramm für Kommunen

Länder müssen Stärkung der kommunalen Finanzkraft sicherstellen


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing:

"Die Kommunen sind die Gewinner des Investitionsprogramms, das der Bund mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts auf den Weg gebracht hat. Von den 15 Milliarden Euro, die der Bund in den kommenden Jahren für Investitionen bereitstellen wird, werden über 8,7 Milliarden Euro direkt oder indirekt bei den Kommunen ankommen. Besonders hervorzuheben sind die 1,1 Milliarden Euro, die aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Breitbandausbau investiert werden. Hiervon profitiert der ländliche Raum, bei dem die jetzt bereitgestellten Mittel einen weiteren Schub auf dem Weg zum 50 MBit Ausbauziel auslösen werden.

Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro hilft besonders finanzschwachen Kommunen und kann dazu beitragen, die Schere zwischen ärmeren und reicheren Kommunen zu schließen. Insgesamt ist beim Investitionspaket für alle Kommunen etwas dabei. Mit den gewählten Verteilungsschlüsseln profitieren alle Kommunen in angemessener Weise.

Die Unionsfraktion wird sich in den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfes dafür einsetzen, dass die Kommunen bei den förderfähigen Maßnahmen größtmögliche Flexibilität erhalten.

Darüber hinaus ist wichtig, dass nicht nur Kommunen mit hohem Schuldenstand oder in der Haushaltssicherung in den Genuss der Förderung kommen. Kommunen, die die Haushaltssicherung in der Vergangenheit durch Einsparungen verhindert haben, würden so bestraft. Das wäre ein falscher Anreiz. Oftmals sind es gerade diese Kommunen die wegen der Einsparungen einen größeren Investitionsbedarf haben. Kommunen sollten deshalb auch dann als "finanzschwach" eingestuft werden, wenn sie die Haushaltssicherung mit eigenen Beiträgen zwar knapp verhindern konnten, aber aufgrund geringer Steuerkraft keine nachhaltige Verbesserung ihrer finanziellen Perspektiven zu erwarten ist.

Schließlich sind die Länder für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Diese Verantwortung muss auch bei der Umsetzung des kommunalen Investitionspakets zum Ausdruck kommen. Die Länder sind aufgefordert, ihren Anteil zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft beizusteuern. Die Mittel des Bundes müssen vollständig und zusätzlich bei den Kommunen ankommen und dürfen nicht mit eigenen Fördermaßnahmen verrechnet werden. Nur so wird das Ziel, die kommunale Investitionskraft zu stärken, auch erreicht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2015

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