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INNEN/3101: Bedeutendste Asylrechtsreform seit den 1990er Jahren verabschiedet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Oktober 2015

Bedeutendste Asylrechtsreform seit den 1990er Jahren verabschiedet

Länder müssen Gesetz konsequent umsetzen und abschieben


Drei Wochen nach dem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt hat der Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ein umfangreiches Gesetzespaket zur Bewältigung des Flüchtlingszustroms beschlossen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl sowie der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Mayer:

Thomas Strobl: "In der aktuellen Lage wird es nicht den einen Befreiungsschlag geben, mit dem wir alle Probleme umgehend lösen können, die sich mit dem Flüchtlingszustrom verbinden. Es muss an vielen einzelnen Stellschrauben gedreht werden: sowohl national als auch international.

National haben wir heute einen gewaltigen Schritt nach vorn gemacht. Es handelt sich um die bedeutendste Asylrechtsreform seit den 1990er Jahren, mit harten Maßnahmen für die, die einen Asylantrag stellen, obwohl sie offensichtlich nicht schutzbedürftig sind.

Die einmütigen Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 24. September, die dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zugrunde liegen, waren ein beeindruckendes Zeichen nationaler Solidarität.

Dass die Bundestagsfraktion der Grünen heute diesen Konsens aufgekündigt und gegen einzelne Teile des Pakets gestimmt hat, bedauern wir sehr. Verantwortungspolitiker sitzen bei den Grünen jedenfalls nicht im Deutschen Bundestag.

Dass darüber hinaus Nordrhein-Westfalen bereits angekündigt hat, wesentliche Grundgedanken des Gesetzes - wie etwa die Unterbringung von Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder den Vorrang des Sachleistungsprinzips - gar nicht umzusetzen, ist verantwortungslos und grob fahrlässig."


Stephan Mayer: "Das heute beschlossene Gesetz trägt die Handschrift der Union. Wir setzen mit ihm viele Maßnahmen um, für die wir lange gekämpft haben.

Es ist nicht nur die Tatsache, dass wir mit diesem Gesetz den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und den gesamten Westbalkan zu einer sicheren Herkunftsregion erklären, die bemerkenswert ist. Neu und richtungsweisend ist, dass in Zukunft eine ganze Reihe von Einschränkungen mit dem Status "sicherer Herkunftsstaat" verbunden sein werden. Es sind Einschränkungen, die denen, die nicht schutzbedürftig sind, den Anreiz für einen Asylantrag in Deutschland nehmen.

Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, muss künftig bis zum Ende seines Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben; er darf den entsprechenden Bezirk nicht verlassen; er bekommt kaum noch Bargeld und keine Möglichkeit zu arbeiten; seine Leistungen werden nach Abschluss des Verfahrens gekürzt und er wird direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt. Das sind harte Maßnahmen. Doch damit senden wir ein ganz eindeutiges Signal: Wer offensichtlich keinen Schutz braucht und gleichwohl einen Antrag auf Asyl stellt, hat in Deutschland nichts zu erwarten außer einem Aufenthalt in den Gemeinschaftsquartieren einer Erstaufnahmeeinrichtung und der Abschiebung. Zudem werden Leistungen künftig höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.

Die vereinbarten Beschleunigungen im Asylverfahren müssen nun durch konsequente Abschiebungen der abgelehnten Asylbewerber durch die Länder durchgesetzt werden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2015

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