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INNEN/3149: Mehr Schutz für religiöse Minderheiten in Erstaufnahmeeinrichtungen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2016

Mehr Schutz für religiöse Minderheiten in Erstaufnahmeeinrichtungen

Gespräch des Stephanuskreises mit Vertretern der Kirchen und Hilfsorganisationen


Der Stephanuskreis der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am gestrigen Donnerstag in einem Gespräch mit Vertretern der Kirchen und Hilfsorganisationen über die Situation von religiösen Minderheiten in Asylunterkünften beraten. Dazu erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach, und der Vorsitzende des Stephanuskreises, Heribert Hirte:

Erika Steinbach: "Eine generelle Trennung von Flüchtlingen nach Religionen in den Erstaufnahmelagern kann nur eine Notlösung sein, die unter anderem dem Schutz bedrängter Christen dienen würde. Die Vermittlung unserer Werte muss vom ersten Tag an in den Aufnahmeeinrichtungen beginnen. Wer es da nicht lernt, ist auch später nur schwer integrierbar. Zu den Grundregeln unserer Gesellschaft gehört auch die Toleranz Andersgläubigen gegenüber. Gleichwohl dürfen wir die Menschen, die dringend unseren Schutz benötigen, nicht alleine lassen."


Heribert Hirte: "Die Berichte unserer Gäste haben bestätigt, dass Menschen in unseren deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen diskriminiert werden, weil sie zum christlichen Glauben wechseln wollen oder diesen bereits leben. Wenn es Wege gibt, diese Christen besser vor Anfeindungen zu schützen, müssen wir diese Wege gehen. Radikale Islamisten dürfen sich nicht dadurch ermuntert fühlen, Christen anzugreifen, weil die deutschen Behörden wegschauen.

Eine wirksame Maßnahme könnte eine ausgewogenere Besetzung der Sicherheitsdienste sein, in denen sich Christen und Muslime ebenso wiederfinden müssten wie Frauen oder Vertreter ethnischer Minderheiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob in diesem Zusammenhang bei Einstellungsgesprächen die Frage nach der Religionszugehörigkeit gestellt werden könnte. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass nicht die Sicherheitsdienste das Hausrecht in den Unterkünften ausüben, sondern die Betreiber, die zusammen mit den Bewohnern eine Hausordnung ausarbeiten und diese dann konsequent umsetzen könnten.

Nicht zuletzt könnten Mitglieder ethnischer und religiöser Minderheiten in Unterkünften stärker als bisher in einzelnen Gruppen zusammengefasst werden. Dann können sich diese Gruppen in der Gemeinschaft selbstbewusster behaupten. Es ist ein Unterschied, ob sich ein Einzelner einer Überzahl von Andersgläubigen gegenübersieht oder ob er sich in einer ausreichend großen Gruppe Gleichgesinnter gegenüber einer Mehrheit artikulieren kann."


Hintergrund:

Nach Medienberichten über Gewalt gegen Christen in deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften haben sich der Stephanuskreis der Fraktion und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages in dieser Woche intensiv mit dem Thema befasst.

Die Unterredung des Stephanuskreises mit Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der Selbstständigen Evangelischen Kirche ergab, dass die Lage der Christen in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterschiedlich ist. So scheinen Konvertiten besonders häufig von muslimischen Mitbewohnern angefeindet zu werden. Dagegen haben kirchliche Träger von Erstaufnahmeeinrichtungen aber offenbar signifikant weniger mit Gewalt und Mobbing gegen besonders schutzbedürftige Flüchtlingsgruppen wie religiöse und sexuelle Minderheiten, aber auch Frauen, Kinder zu kämpfen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2016

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