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INNEN/3340: Auch in Zukunft kein Nachzugsanspruch für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. Januar 2018

Auch in Zukunft kein Nachzugsanspruch für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten

Einigung beim Familiennachzug ist echter Durchbruch


Am heutigen Dienstagmorgen haben sich die Spitzen und Innenpolitiker der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten geeinigt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer:

Stephan Harbarth: "Mit den heutigen Gesprächen ist die entscheidende Einigung gelungen. Wir können damit das laufende Gesetzgebungsverfahren fristgerecht abschließen, so dass es auch nach dem 16. März zu keinem unkontrollierten Familiennachzug kommen wird. Entscheidend aus Sicht der Union ist: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird nach dem 1. August streng begrenzt und nur im Rahmen unserer Aufnahmemöglichkeiten erfolgen. Auch in Zukunft wird es keinen Anspruch auf Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten geben."

Stephan Mayer: "Die heutige Einigung ist ein Erfolg und ein echter Durchbruch. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird zunächst weiter ausgesetzt und dann in stark begrenztem Umfang für humanitäre Fälle ermöglicht. Das gibt unseren Kommunen die nötige Zeit und Planungssicherheit, um die Mammutaufgabe der Integration zu meistern. Mit dieser Begrenzung der Zuwanderung leisten wir einen Beitrag zum Erhalt des gesellschaftlichen Friedens.

Die Einigung ist zugleich ein positives Signal für die Koalitionsverhandlungen: CDU, CSU und SPD beweisen damit, dass sie auch in äußerst schwierigen Fragen gemeinsame Lösungen finden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2018

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