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INNEN/3455: Verweigerung von Rücküberstellungen in EU-Staaten sollte absolute Ausnahme bleiben


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 19. März 2019

Verweigerung von Rücküberstellungen in EU-Staaten sollte absolute Ausnahme bleiben


Zu dem am heutigen Dienstag gefällten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zu einer erleichterten Flüchtlingsabschiebung in andere EU-Länder können Sie den innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Matthias Middelberg, wie folgt zitieren:

"Das Urteil des EuGH ist zu begrüßen. Es zeigt, dass Rücküberstellungen in EU-Staaten nur in extremen Ausnahmefällen wegen der Lage vor Ort verweigert werden können. Das sollte auch in der Praxis die absolute Ausnahme bleiben: In der Wertegemeinschaft EU kann von allen Mitgliedstaaten erwartet werden, dass sie die Personen in ihrem Land nicht unmenschlich oder erniedrigend im Sinne der Grundrechtscharta behandeln. Können Personen dennoch aufgrund solcher systemischen Mängel nicht in einen Mitgliedstaat zurückgeführt werden können, sollte das EU-Recht künftig vorsehen, dass dieser Mitgliedstaat gegenüber dem aufnehmenden Mitgliedstaat jedenfalls für die finanziellen Folgen haftet."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2019

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