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INNEN/3480: Einbürgerungsentscheidung nur bei Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 20. Juni 2019

Einbürgerungsentscheidung nur bei Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse


Zu den aktuellen Meldungen über die Kritik an den geplanten Neuregelungen im Staatsangehörigkeitsrecht können Sie den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, wie folgt zitieren:

"Dass die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse zur Grundlage für die Einbürgerungsentscheidung gemacht wird, ist das Normalste von der Welt. Wir wollen alles tun, um die Ausbildung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Das sehen die Grünen offensichtlich anders. Es geht bei der Einbürgerung nicht um die theoretische Kenntnis unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung, sondern um ihre tatsächliche Akzeptanz. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist kein akademisches Zeugnis. Wenn, wie im Fall einer Mehrehe, ein ganz konkreter Hinweis darauf vorliegt, dass keine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse erfolgt ist, dann kann es keinen deutschen Pass geben.

Die Neuregelung kann sich auf einen breiten Konsens stützen. Mit ihr kommen wir einer einstimmigen Aufforderung der Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni 2018 nach. Darüber hinaus wird die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse bereits heute bei der Einbürgerung eines Ehegatten oder Lebenspartners eines Deutschen vorausgesetzt. Die Tatsache, dass die Innenministerkonferenz die geplanten Änderungen bereits im Juni 2018 beschlossen hat, sagt viel über den Vorwurf der Grünen, die Neuregelung werde nun im "Eilverfahren" durch das Parlament gebracht. Der Vorwurf zeugt entweder von grober Unkenntnis oder Unredlichkeit. Alle Regelungen liegen seit langem auf dem Tisch. Ihre Zahl und ihr Umfang sind leicht überschaubar: Es geht insgesamt um drei Änderungen am Gesetzentwurf, die nicht mehr als eine Seite umfassen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juni 2019

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