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MILITÄR/560: Mehr Rechtssicherheit für Soldaten im Auslandseinsatz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Oktober 2012

Mehr Rechtssicherheit für Soldaten im Auslandseinsatz

Staatsanwaltschaft Kempten wird Ermittlungen übernehmen



Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Patrick Sensburg:

"Wenn Soldatinnen oder Soldaten im Auslandseinsatz einer Straftat verdächtigt werden, kann in Deutschland künftig die Staatsanwaltschaft Kempten zentral die Ermittlungen übernehmen. Die Aufklärung dieser Fälle wird damit in der Hand von Spezialisten liegen, die sich mit den besonderen Abläufen und Rahmenbedingungen internationaler militärischer Einsätze auskennen. Damit geben wir unseren Soldaten im Auslandseinsatz ein Stück mehr Rechtssicherheit.

Unsere Soldatinnen und Soldaten bewahren und sichern im Ausland tagtäglich unter Einsatz ihres Lebens den Frieden. Wenn sie dabei in ein Gefecht geraten und es Verletzte oder Tote gibt, stellt sich in der Regel die Frage nach einem strafbaren Fehlverhalten. Aber auch abseits von solchen Fällen, die in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit finden, kommt es allgemein bei Auslandseinsätzen zu kleineren und größeren Straftaten. All diese Sachverhalte müssen untersucht werden, auch wenn die Ermittlungen die Soldaten in ihrer ohnehin schwierigen Situation zusätzlich belasten.

Was es in diesem Zusammenhang aber nicht geben darf, sind Unklarheiten über die in Deutschland zuständige Staatsanwaltschaft und das zuständige Gericht. Wir schulden unseren Soldatinnen und Soldaten im Einsatz eine zügige und insbesondere auch in militärischen Belangen kompetente Prüfung der Vorwürfe. Daran hat es aufgrund der bisherigen Rechtslage oftmals gefehlt. Bei den in Zukunft bundesweit zuständigen Staatsanwälten und Richtern in Kempten wird Spezialwissen und Erfahrung gebündelt. Sie können überdies schon vorhandene Spezialkenntnisse einbringen, da sie in Bayern bereits jetzt zentral allen Verdachtsfällen von Straftaten im Auslandseinsatz nachgehen. Die Soldaten können sich daher künftig auf eine effiziente und qualifizierte Bearbeitung von Ermittlungs- und Strafverfahren verlassen.

Eine Wehrstrafgerichtsbarkeit entsteht damit, anders als Kritiker behaupten, gerade nicht. Auch eine unsachgemäße Nähe zwischen Justiz und Militär ist nicht zu befürchten. Ganz im Gegenteil: Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, die über eigene Expertise verfügen, sind weniger abhängig von der Unterstützung durch die Bundeswehr.

Wir setzen auch weiterhin alles daran, unseren Soldatinnen und Soldaten für ihre schwierigen Aufgaben im Auslandseinsatz klare rechtliche Rahmenbedingungen zu bieten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2012