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MILITÄR/605: Dienst in der Bundeswehr wird attraktiver


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Januar 2015

Dienst in der Bundeswehr wird attraktiver

120 Millionen Euro stehen für 22 Maßnahmen zur Verfügung



Diesen Freitag wird im Bundestag über das Artikelgesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr beraten. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Henning Otte:

"Das Attraktivitätssteigerungsgesetz ist ein Wendepunkt in der Geschichte der Bundeswehr. Arbeitsbedingungen, Vergütung und Absicherung der Soldaten werden den Anforderungen an moderne Streitkräfte angepasst. Dafür hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion während der Koalitionsverhandlungen stark gemacht und dieses Engagement zahlt sich jetzt für die Soldatinnen und Soldaten aus.

Der Beruf des Soldaten ist kein Beruf wie jeder andere. Für Deutschland zu dienen heißt, Verantwortung zu übernehmen. Für diese anspruchsvolle Aufgabe benötigt die Bundeswehr qualifizierte und motivierte Männer und Frauen. Die Attraktivität des Dienstes ist eine wesentliche Voraussetzung, um dieses Personal zu gewinnen und langfristig zu binden. Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu verbessern, ist der Union dabei besonders wichtig. Erstmalig wird eine regelmäßige Arbeitszeit außerhalb der Einsätze von nur noch 41 Stunden pro Woche eingeführt.

Investitionen in die Steigerung der Attraktivität sind mehr als sinnvoll, um die Besten zu halten und motivierte Männer und Frauen für die Bundeswehr gewinnen zu können. Mit einem Volumen von 120 Millionen Euro (für das Jahr 2015) wird das Paket von 22 gesetzlichen Maßnahmen die Bundeswehr nachhaltig attraktiver machen."

Hintergrund:
Das Artikelgesetz umfasst 22 Maßnahmen, die den Dienst in der Bundeswehr attraktiver machen sollen. Die Schwerpunkte des neuen Gesetzes liegen auf der besseren Besoldung und Versorgung der Soldaten, der besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Dienst sowie der Einführung von gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Die Erhöhung der Zulagen für Tätigkeiten mit besonderen Belastungen (z.B. Minentauchen, Bunker- und Borddienste) ist überfällig. Diese Zulagen wurden teilweise seit dem Jahr 1990 nicht mehr angepasst und werden nun um bis zu 40 Prozent erhöht. Insgesamt werden 20 Zulagen verbessert und drei neue Erschwerniszulagen eingeführt.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2015


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