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RECHT/582: Anhörung unterstreicht Notwendigkeit des Warnschussarrests


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Mai 2012

Anhörung unterstreicht Notwendigkeit des Warnschussarrests

Effektives Mittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität



Der Rechtsausschuss des Bundestages hat gestern eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten durchgeführt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter der FDP, Jörg van Essen:

"Die Koalition ist mit der Einführung des Warnschussarrestes auf dem richtigen Weg. Die gestrige Anhörung hat bestätigt, dass dieses neue Sanktionsinstrument für die Jugendgerichte ein effektives Mittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ist.

So haben die vier Vertreter aus der gerichtlichen Praxis den Warnschussarrest ausdrücklich und übereinstimmend begrüßt. Zwei Jugendrichter, ein Oberstaatsanwalt und eine Bewährungshelferin haben einen aufschlussreichen Einblick in den Umgang mit straffälligen Jugendlichen gegeben. Sie sind überzeugt, dass der Warnschussarrest einen jungen Kriminellen ja nach Lage des Falles durchaus "wieder auf den Stuhl setzen" kann.

Der Appell dieser Sachverständigen, auf einen verantwortungsvollen Umgang der Praxis mit diesem sinnvollen neuen Instrument zu vertrauen, sollte auch bei der Opposition nicht ungehört bleiben.

Wenn die SPD noch vor Ende der Anhörung öffentlich behauptete, die Mehrheit der Sachverständigen lehne das Gesetzesvorhaben ab, ist dies falsch und zeigt, dass ihr die Argumente ausgegangen sind".

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012