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RECHT/612: Beschneidung männlicher Kinder im Sorgerecht zu regeln ist richtig


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. Oktober 2012

Beschneidung männlicher Kinder im Sorgerecht zu regeln ist richtig

Mit rechtlicher Regelung soll Debatte beendet werden



Zur laufenden Debatte über den Regelungsvorschlag des Bundesjustizministeriums zur Beschneidung männlicher Kinder erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

"Der Regelungsentwurf des Bundesjustizministeriums ist eine sehr gute Grundlage dafür, dass wir die Rechtsicherheit für die Beschneidung männlicher Kinder jetzt schnell wieder herstellen können. Zum Wohl des Kindes muss dabei gewährleistet sein, dass die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt und gleichzeitig der traditionelle religiöse Ritus bewahrt bleiben kann. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen ausgewogenen Vorschlag präsentiert, über dessen Feinabstimmung wir im Parlament sachlich beraten und entscheiden können.

Die rechtliche Klarstellung im elterlichen Sorgerecht zu verankern, das am Maßstab des Kindeswohls gemessen wird, ist richtig. Damit wird endgültig klargestellt, dass die Beschneidung männlicher Kinder, die auf Wunsch der Eltern lege artis durchgeführt wird, keine strafbare Handlung darstellt.

Mit breiter Mehrheit haben wir im Juli im Deutschen Bundestag bekräftigt, dass wir die jahrtausendealte religiöse Praxis der Knabenbeschneidung, wie sie Bestandteil der jüdischen und muslimischen Religion ist, weiterhin ermöglichen wollen. Selbstverständlich wissen wir darum, dass (allen) Eltern, gleich welcher Religion sie angehören, zuallererst am Wohl ihrer Kinder gelegen ist.

Mit einer rechtlichen Regelung, die das noch einmal verdeutlicht, sollte dann auch die teilweise unwürdig geführte Debatte beendet werden, mit der in den vergangenen Monaten oft unsensibel über ein zentrales Element der jüdischen und islamischen religiösen Praxis gesprochen wurde.

Hintergrund:
Ein Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai hatte eine Beschneidung an einem vierjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet, die durch die Einwilligung der Eltern nicht legitimiert sei. Obwohl es sich um keine obergerichtliche Entscheidung handelt, macht die durch das Urteil hervorgerufene Verunsicherung eine gesetzliche Klarstellung notwendig. Der Deutsche Bundestag hat daher am 19. Juli 2012 die Bundesregierung aufgerufen, schnell "unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2012